Höherer THC-Grenzwert im Straßenverkehr?

THC Konsum und Autofahren

Berlin – Bei der Cannabis-Legalisierung gibt es die Debatte, ob die Grenzwerte für THC im Straßenverkehr erhöht werden sollen. Experten meinen, dass der bisherige Grenzwert nicht fair sei. Selbst wenn der Konsum lang zurück liegt, ist der psychoaktive Cannabis-Wirkstoff THC noch nachweisbar.

Die aktuelle Situation: Nach dem Kiffen ist der Führerschein weg

„Der bisherige Grenzwert bei der THC-Konzentration taugt nicht, da er keine Aussage über Fahruntüchtigkeit trifft.“

Andreas Krämer vom Deutschen Anwaltverein

Nach Meinung von Andreas Krämer vom Deutschen Anwaltverein sollte für THC genau wie für Alkohol ein Grenzwert festgelegt werden, ab dem der Fahrer berauscht ist und somit zu Recht sanktioniert werden würde. Der aktuelle Grenzwert liegt bei 1 Nanogramm. Die ist die kleinstmögliche, sicher nachweisbare Konzentration. Sobald diese im Blut eines Fahrers nachgewiesen wird, gilt seine Fahrt als Drogenfahrt – und der Führerschein ist weg.

Siehe auch: THC Abbaurechner

Der Leiter der Forensischen Toxikologie an der Uni Frankfurt, Stefan Tönnes, meint dazu, dass man mit diesem Grenzwert Marihuana-Konsumenten zu Unrecht bestraft. Der Grenzwert treffe Konsumenten, die mehr als einmal pro Woche kiffen, aber ausreichend lange warten, bis die THC Wirkung abgeklungen ist.

Was also tun bei der Cannabis Legalisierung?

Es ist unfair, wenn Menschen legal einen Joint rauchen und auf Fahrtüchtigkeit achten, aber dennoch bestraft werden. Das wird vor allem die Polizei nicht entlasten, die dadurch vermehrt unnötige Verkehrskontrollen machen muss. Wir von CannaTrust finden, ein neues Straßenrecht muss her bei der Cannabis-Legalisierung.

Was sagen Studien aus?

Im Gegensatz zu Alkohol gibt es für THC keine festen wissenschaftlichen Grenzwerte für eine Fahr(un)tüchtigkeit. Zudem erklärt der Leiter der Unfallforschung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Siegfried Brockmann, dass Cannabis auf verschiedene Menschen ganz unterschiedlich wirkt.

Nach Aussage von Studien sind Konsumenten erst ab einem THC-Wert von 2 bis 4 Nanogramm beeinträchtigt, wenn sie ein Fahrzeug führen. Der ADAC hingegen spricht sich für die Beibehaltung der bisherigen Grenze aus, da die Dosis-Wirkungs-Beziehung nicht klar sei und die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet sein könnte. 

Arbeitskreis beim Verkehrsgerichtstag

Am Mittwoch, dem 17. August 2022 wird wieder der jährliche Verkehrsgerichtstag stattfinden, eines der wichtigsten Treffen von Verkehrssicherheitsexperten in Deutschland. Er geht bis zum Freitag, dem 19. August 2022, dann werden Empfehlungen an die Regierung bzgl. der anstehenden Cannabis-Legalisierung gegeben. Helmut Trentmann, der Präsident des Bundes gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr rechnet mit einer Steigerung der Fahrten unter Cannabis im Fall der Legalisierung und spricht sich für eine generelle Erhöhung der Alkohol- und Drogenkontrollen im Straßenverkehr aus. 

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