Werner Bösch, Hanfblütenproduzent aus der Schweiz, stellt im Jahr mehrere 100 kg Hanf her, bei dem der berauschende Anteil vom THC – Wert unter einem Prozent liegt.
Nach drei Jahren juristischen Kampfes – die Waren galten als Tabakersatzprodukt und wurde mit 25 % besteuert – hat das Bundesgericht im Februar diese Besteuerung als verfassungswidrig und somit unzulässig erklärt. Die gesetzliche Grundlage fehle, weil CBD-Produkte zwar geraucht werden können, hier aber kein Risiko besteht, dass es anstatt von Tabak konsumiert werde. Somit dürfen Hanfblüten nicht als Tabakprodukte besteuert werden, so die Begründung der Richter aus Lausanne.
CBD Steuer – Eidgenössische Zollverwaltung (EVZ) muss zahlen
Die EVZ hat seit der Urteilsverkündung keine Steuern mehr erhoben. Was jedoch unklar blieb, war die Frage der Rückerstattung. Diese war nicht Gegenstand der Gerichtsverhandlung. Nach erneuter Analyse wurde nun beschlossen, allen Herstellern zumindest einen Teil der bisher bezahlten Tabaksteuern zurück zu erstatten. Dies teilte die Sprecherin Donatella Del Vecchio mit.
Laut Del Vecchio beläuft sie sich auf 33 Millionen Franken – inkl. Vergütungszinsen. Die Produzenten und Verkäufer sollen von der EVZ einen Brief mit den Neuigkeiten erhalten.
Der Gewinn ist eher mittelmäßig
Die verhältnismäßig hohe Tabaksteuer hatte vielen Produzenten „das Genick gebrochen“. Um zumindest eine Marge erzielen zu können, mussten die Produkte relativ teuer verkauft werden. Eine Rechnung macht es deutlich: Wenn ein Beutel Fr. 28,50 kostete, so sind darauf schon 11 Franken Steuern angefallen. Nach Abzug von Miete, Personalkosten und Strom blieb oft nur ein geringer Teil übrig.
Für Herrn Bösch rechnet sich dafür umso mehr die Steuervergütung, die er nun zurückerhält. Diese wird immerhin eine Million Franken betragen, die er höchstwahrscheinlich als Gewinn behalten darf. Trotzdem möchte der CBD-Produzent auch seine Kunden davon profitieren lassen.
Laut der Sprecherin Del Vecchio wäre es der EVZ nicht möglich zu überprüfen, inwiefern der Kunde davon profitieren könnte. Es sei auch nicht weiter geplant, inwiefern und ob solche Produkte wieder in Zukunft steuerpflichtig erklärt werden. Bösch äußerte hierzu:
„Wir wollen einen geregelten CBD-Markt und regulär Steuern zahlen. Aber die Ansätze sollen in einem vernünftigen Verhältnis stehen“
Kommt die Liberalisierung von Cannabis „light“?
Nach dem großen Boom im Jahr 2016 kamen in den Jahren 2017 und 2018 so viele Händler auf den Markt, dass das Angebot größer war als die Nachfrage. Dies hatte zur Folge, dass es zu diversen Konkurrenz-Kämpfen zwischen den Händlern kam und teilweise auch zu Sabotageaktionen geführt hatte. So verloren einige Unternehmer ihre Existenz, da sie sich fehlkalkuliert hatten. Daher gingen wiederum einige Händler auf illegale Geschäfte rüber, die deutlich attraktiver waren, wenn man sich die Zahlen ansieht.
Schlussendlich ist das, das Ziel der Cannabis-Händler die Liberalisierung von Cannabis. Dann würde sich nicht nur Arbeitsplätze schaffen lassen, sondern auch Steuern könnten generiert werden.