{"id":18176,"date":"2020-06-02T14:00:00","date_gmt":"2020-06-02T14:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/cannatrust.eu\/wiki\/2020\/06\/02\/mildes-urteil-prozess-hanfnah-besitzer\/"},"modified":"2023-01-23T20:16:21","modified_gmt":"2023-01-23T19:16:21","slug":"mildes-urteil-prozess-hanfnah-besitzer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/cannatrust.eu\/wiki\/mildes-urteil-prozess-hanfnah-besitzer\/","title":{"rendered":"Mildes Urteil im Prozess um den Hanfnah-Besitzer?"},"content":{"rendered":"\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist der <strong>Verkauf von Cannabidiol (<a href=\"https:\/\/cannatrust.eu\/wiki\/cannabidiol-cbd\/\" class=\"rank-math-link\">CBD<\/a>) in Deutschland mittlerweile legal, s<\/strong>ofern ein <a href=\"https:\/\/cannatrust.eu\/wiki\/thc\/\" class=\"rank-math-link\">THC-<\/a>Grenzwert von 0,2 Prozent eingehalten wird. <strong>Bei CBD-Bl\u00fcten sieht die Welt weiterhin anders aus. <\/strong>Deren Handel ist nur B2B, das hei\u00dft von Produzent zu H\u00e4ndler (o. \u00c4.) gestattet. Grund hierf\u00fcr ist die Annahme, dass der THC-Gehalt einerseits schwerer kontrollierbar und andererseits mit entsprechend gro\u00dfen Mengen durchaus ein Rausch herstellbar sei. Dies bekam nun ein CBD-H\u00e4ndler aus Freiburg \u2013 wenn auch relativ mild \u2013 zu sp\u00fcren. Dieser war f\u00fcr den Vertrieb von Bl\u00fcten von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden. Die Richterin am Freiburger Amtsgericht sprach vergangene Woche nun das Urteil.<\/p>\n\n\n\n<p>Vier Verhandlungstage waren angesetzt, am Ende steht ein<strong> <\/strong>in Anbetracht der vorher genannten m\u00f6glichen Ausg\u00e4nge<strong> vergleichsweise mildes Urteil<\/strong> gegen Tobias Pietsch, Inhaber des Hanfladens <strong>\u201eHanfnah\u201c.<\/strong> Neben weiteren Produkten bot der 36-J\u00e4hrige dort auch CBD Bl\u00fcten an. Keinesfalls jedoch, um seine Kunden in einen Rauschzustand zu versetzen. <\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p>Ich will kranken Menschen nichts versprechen, sondern eine seri\u00f6se Beratung bieten.<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>so Pietsch. Der Verkauf von Cannabidiol erreicht rechtlich gesehen beim Thema Bl\u00fcten seine Grenzen: Diese d\u00fcrften zun\u00e4chst einmal nur als Rohstoff von Produzenten an H\u00e4ndler, zwischen H\u00e4ndlern untereinander oder an Institute verkauft werden &#8211; nicht aber an Privatpersonen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Geldstrafe auf Bew\u00e4hrung<\/h2>\n\n\n\n<p>Richterin Julia Pfizenmaier verurteilte den Unternehmer zu einer <strong>Geldstrafe<\/strong> <strong>auf Bew\u00e4hrung<\/strong>. Nur im Falle, dass Tobias Pietsch erneut straff\u00e4llig w\u00fcrde, m\u00fcsse er in die Taschen greifen. Dann n\u00e4mlich, so in der schriftlichen Urteilsbegr\u00fcndung, w\u00fcrden 50 Tagess\u00e4tze \u00e0 40 EUR f\u00e4llig. Ins Rollen gebracht wurde das Verfahren von einem offensichtlich sehr engagierten Freiburger Rechtsanwalt, der eine Anzeige wegen \u201e<strong>gewinnbringendem Verkauf von CBD-Bl\u00fcten\u201c <\/strong>erstattete. In der folgenden polizeilichen Untersuchung wurden 3,8 Kilo Hanfprodukte beschlagnahmt. Der Vorwurf bezog sich auf den Verkauf in seinen beiden station\u00e4ren Gesch\u00e4ften in Freiburg und Lahr sowie seinen Online-Shop.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Berauschender Zustand mit CBD-Bl\u00fcten kaum m\u00f6glich&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Dass die urspr\u00fcngliche Forderung der Staatsanwaltschaft \u00fcber eine<strong> Bew\u00e4hrungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten<\/strong> kaum zu halten sei, war relativ schnell klar. Zu gering schien das Vergehen, zu dem Experte Volker Auw\u00e4rter von der forensischen Toxikologie der Uniklinik Freiburg feststellte, <strong>dass ein Rauschzustand durch Bl\u00fcten eher theoretischer Natur sei.<\/strong> Hierf\u00fcr m\u00fcsse der Konsument innerhalb k\u00fcrzester Zeit zehn Zigaretten mit diesen Bl\u00fcten rauchen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zudem w\u00e4re eine solche Menge an CBD-Bl\u00fcten mit einem derart geringen THC-Anteil sehr teuer. Sicherlich ein entscheidender Grund f\u00fcr das milde Urteil. Den von Tobias Pietsch ge\u00e4u\u00dferten Wunsch, den Fall an das Bundesverfassungsgericht zur Pr\u00fcfung weiterzuleiten, konnte Richterin Julia Pfizenmaier nicht erf\u00fcllen. Gleichwohl r\u00e4umte sie ein, <strong>dass der Verurteilte viele berechtigte Fragen zu dieser Thematik stelle. <\/strong>Vielen Teilen der Bev\u00f6lkerung sind die teilweise kurios anmutenden Gesetze zum Thema Cannabis ohnehin unverst\u00e4ndlich. Das wurde zum Beispiel w\u00e4hrend der vier Verhandlungstage klar, als sich regelm\u00e4\u00dfig Unterst\u00fctzer von Pietsch, vor dem Geb\u00e4ude des Amtsgerichtes Freiburg trafen.&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Grunds\u00e4tzlich ist der Verkauf von Cannabidiol (CBD) in Deutschland mittlerweile legal, sofern ein THC-Grenzwert von 0,2 Prozent eingehalten wird. Bei CBD-Bl\u00fcten sieht die Welt weiterhin anders aus. Deren Handel ist nur B2B, das hei\u00dft von Produzent zu H\u00e4ndler (o. \u00c4.) gestattet. 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