{"id":26128,"date":"2022-08-10T06:00:00","date_gmt":"2022-08-10T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/cannatrust.eu\/wiki\/?p=26128"},"modified":"2022-08-09T13:48:54","modified_gmt":"2022-08-09T11:48:54","slug":"schiedsspruch-regelt-cannabispreise","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/cannatrust.eu\/wiki\/schiedsspruch-regelt-cannabispreise\/","title":{"rendered":"Schiedsspruch legt Cannabispreise in Apotheken fest"},"content":{"rendered":"\n<p>Per Schiedsspruch wurde \u00fcber den Preis und die Abrechnung von Medizinalcannabis entschieden. <strong>Ein Gramm medizinisches Cannabis wird mit ca. 13\u20ac jetzt deutlich g\u00fcnstiger von den Apotheken verkauft.<\/strong> Wir von CannaTrust erkl\u00e4ren, was der Schiedsspruch f\u00fcr den Verbraucher bedeutet.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Medizinisches Cannabis wird g\u00fcnstiger<\/h2>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist der Schiedsspruch <strong>positiv f\u00fcr Krankenkassen und das \u00f6ffentliche Gesundheitssystem<\/strong>, da Medizinalcannabis g\u00fcnstiger verkauft wird. <strong>Allerdings verdienen Apotheken weniger am medizinischen Hanf und Hersteller haben keinen Anreiz f\u00fcr hohe Abgabepreise.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Der Herstellerabgabepreis vom Bundesinstitut f\u00fcr Arzneimittel (BfArM) ist mit 4,30 EUR pro Gramm recht niedrig. <\/strong>Der Herstellungskosten pro Gramm sind noch niedriger. Krankenkassen und Selbstzahler finden deshalb die Verkaufspreise in den Apotheken zu hoch. Das Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit hatte 2021 den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und den Deutschen Apothekerverband (DAV) daher aufgefordert, sich \u00fcber den Preis pro Gramm f\u00fcr medizinisches Cannabis zu einigen. Nach einem Jahr und f\u00fcnf Verhandlungsterminen ohne Einigung musste eine Schiedsstelle entscheiden. <\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Die Entscheidung<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Schiedsspruch legt neue Preise und Abrechnungsregeln f\u00fcr Cannabis auf Rezept entsprechend den Regeln des BfArM fest und <strong>ersetzt r\u00fcckwirkend ab dem 1. Juni 2021 die alten Regelungen<\/strong>. Taxiert werden die Preise \u00fcber den \u201eVertrag \u00fcber die Preisbildung f\u00fcr Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen\u201c, auch <strong>Hilfstaxe<\/strong> genannt. Diese regelt die Preise f\u00fcr alle Cannabis-Sorten, die das BfArM vertreibt, und zwar f\u00fcr alle Zubereitungsformen, inklusive unbehandelter Bl\u00fcten.  <\/p>\n\n\n\n<p>Das sind die Hauptneuerungen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>F\u00fcr Apotheken abrechnungsf\u00e4hig sind 9,52\u20ac pro Gramm.<\/li><li>Der Rezepturaufschlag zum Apothekeneinkaufspreis f\u00e4llt geringer aus, je gr\u00f6\u00dfer das Rezept: 100% Aufschlag f\u00fcr 1g \u2013 15g, 39% Aufschlag f\u00fcr 15g \u2013 30g, 27% Aufschlag f\u00fcr jedes weitere Gramm.&nbsp;<\/li><li><strong>F\u00fcr Selbstzahler gelten weiterhin die alten Regelungen<\/strong>. Das bedeutet, dass Apotheken auf den Einkaufspreis einen gesetzlich festgelegten Rezepturaufschlag von 100% berechnen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Vernichtung von Medizinalcannabis<\/h3>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Vernichtung von Cannabisbl\u00fcten d\u00fcrfen Apotheken maximal viermal im Jahr zwischen 5 und 45 g einer Cannabissorte 4,30 EUR pro Gramm abrechnen. <strong>Verschiedene Sorten aus angebrochenen Gebinden d\u00fcrfen abrechnungstechnisch nicht vermischt werden<\/strong>. Die Vernichtung muss sp\u00e4testens im Folgemonat der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden. Diese muss die belegten Kosten innerhalb von 30 Tagen begleichen. <\/p>\n\n\n\n<p>Die neue Regelung gilt bis zum 30.06.2023 und auch weiter, falls kein neuer Vertrag geschlossen wird. <strong>Seit dem 1. Juli 2021 wird Cannabis nur in Gebindegr\u00f6\u00dfen von 50 Gramm an Apotheken abgegeben, die eine Haltbarkeit von vier Monaten oder noch darunter haben.<\/strong> Daher ist die Kl\u00e4rung bez\u00fcglich der Vernichtung von Cannabisbl\u00fcten ein wichtiges Thema f\u00fcr die Apotheken.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">DAV erw\u00e4gt Klage<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Deutsche Apothekenverband ist laut eines Berichts in der Pharmazeutischen Zeitung nicht mit dem Schiedsspruch einverstanden und erw\u00e4gt eine Klage. <strong>Die Forderung der Apotheker nach einer aufwandsbezogenen Verg\u00fctung oberhalb der Arzneimittelpreisverordnung wurde nicht erf\u00fcllt<\/strong>. Au\u00dferdem wurde beim Preis f\u00fcr die Vernichtung der Cannabisbl\u00fcten deren Einkaufspreis nicht in die Berechnung mit einbezogen. F\u00fcr eine Klage hat der DAV einen Monat Zeit. Es ist nicht klar, ob die Kl\u00e4rung der Preisgestaltung auch f\u00fcr die Patienten Vorteile bringt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Quelle:<\/h4>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><a href=\"https:\/\/krautinvest.de\/die-neuen-preisregelungen-fuer-apotheken-eine-erlaeuterung\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener nofollow\">https:\/\/krautinvest.de\/die-neuen-preisregelungen-fuer-apotheken-eine-erlaeuterung<\/a><\/li><li><a href=\"https:\/\/www.deutschesapothekenportal.de\/download\/public\/arbeitshilfen\/dap_arbeitshilfe_116.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener nofollow\">https:\/\/www.deutschesapothekenportal.de\/download\/public\/arbeitshilfen\/dap_arbeitshilfe_116.pdf<\/a><\/li><\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Per Schiedsspruch wurde \u00fcber den Preis und die Abrechnung von Medizinalcannabis entschieden. 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