Der gemeinnützige Verein Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) will mit der Petition erreichen, dass Patienten, die Cannabis als Medizin legal verwenden, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Bis zum 9. Juli 2020 läuft die Mitzeichnungsfrist.
Cannabis Petition des ACM vom Juni 2020
Für die Cannabis-Patienten soll es mit der Online-Petition endlich einfacher werden, Cannabis legal zu erhalten. Die Online-Petition startete am 11.06.2020 und will erreichen, dass die Patienten strafrechtlich verfolgt werden. Auch wenn es seit 2017 in Deutschland erlaubt ist, Cannabis für den medizinischen Einsatz zu verschreiben, sieht es in der Realität ganz anders aus. Hier haben die Patienten häufig Schwierigkeiten, Cannabis zu erhalten. Genau das soll diese Petition ändern. Sobald eine Behandlung mit Cannabis oder Cannabinoiden aus ärztlicher Sicht medizinisch empfehlenswert ist, fordert die Unterschriftensammlung die straffreie Nutzung von Cannabis für alle Patienten.
Mangelnde Wirtschaftlichkeit führt zu Problemen
In einer Pressemitteilung erklärt die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V., dass das „Cannabis als Medizin“ – Gesetz, das am 10. März 2017 in Kraft getreten ist, den Zugang zu einer medizinischen Behandlung mit Cannabis zwar theoretisch verbessert, aber in der Praxis selbst werden noch viele Betroffene von einer Behandlung ausgeschlossen.
Hierfür gibt es laut Verband unterschiedliche Gründe. In erster Linie sollen unter anderem Strafzahlungen durch die Krankenkassen Ärzte davon abhalten, Rezepte dafür auszustellen. Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen werden auch oft abgelehnt. Deshalb seien die Patienten oftmals auf die nicht legale Nutzung von Cannabis angewiesen.
Petition fordert Gesetzesänderung
In erster Linie wird in der Petition der Bundestag dazu aufgefordert, das Betäubungsmittelgesetz soweit zu ändern, dass Patienten, bei denen aus ärztlicher Sicht eine Behandlung mit Cannabis oder Cannabinoiden medizinisch indiziert ist, strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden dürfen. Hierfür soll ein ärztliches Attest als Nachweis reichen.
Dr. Franjo Grotenhermen, Geschäftsführer des Verbands Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. betont hier :
„Ärztinnen und Ätzte sollen entscheiden dürfen, ob eine Therapie unter Verwendung von Cannabisblüten notwendig und sinnvoll ist.“
„Auf diese Weise können wir Patienten vor Strafverfolgung schützen, wenn die Behandlungskosten von den Krankenkassen nicht erstattet werden und die Betroffenen sich die Medikamente aus der Apotheke nicht leisten können.“
Die Petition erhält eine große Reihe an Unterstützung, unter Anderem von Dr. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin, Prof. Gerd Glaeske vom SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen, Prof. Arthur Kreuzer, Gießen, ehemaliger Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität Gießen, sowie Professorin Kirsten Müller-Vahl, Ärztin für Psychiatrie und Neurologie an der Medizinischen Hochschule Hannover
Bislang wurden offline bereits 24.000 Unterschriften gesammelt. Um einen Erfolg erzielen zu können, werden 50.000 Unterschriften benötigt.
Hier geht es zur Petition. Dort einfach die Petitionsnummer 10 92 00 suchen.