Ermutigendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wenige Wochen vor der UN-Abstimmung zum Thema CBD. Die Luxemburger Richter teilten die Auffassung vieler Experten, dass Cannabidiol kein Betäubungsmittel ist. Gestützt wird das Urteil v. a. auf die Tatsache, dass Cannabidiol keine psychoaktive Wirkung hervorruft. Experten in ganz Europa nehmen das Urteil erfreut auf. Auch Juristen sind der Auffassung, dass es nun schwierig wird, CBD UN-weit doch noch als Betäubungsmittel einzustufen. Das Urteil kommt somit zu einem sehr günstigen Zeitpunkt. Dennoch ist bis zum 2. Dezember noch nichts sicher.
„Der Gerichtshof stellt fest, dass die Bestimmungen über den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union anwendbar sind, da das im Hauptverfahren in Rede stehende CBD nicht als Betäubungsmittel angesehen werden kann.“
So lautet ein Auszug aus der Urteilsbegründung der Richter am EuGH in Luxemburg. Zwei wesentliche Gründe für die Urteilsbegründung der Richter:
- Cannabidiol hat keine psychoaktive Wirkung
- Das EU-Recht nimmt Bezug auf zwei UN-Übereinkommen zu Drogen. CBD wird von diesen Resolutionen nicht abgedeckt.
„Keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit“
Das Urteil ist ein ermutigendes Signal für die Branche. Bestätigt fühlt sich auch die European Industrial Hemp Association (EIHA). Denn der EuGH folgte in vielen Punkten deren Einschätzung.
Beweise über Schädlichkeit von CBD fehlen
Wie die EIHA bestätigt auch der Gerichtshof die fehlenden Erkenntnisse über eine Schädlichkeit. Nach heutigem Kenntnisstand löst CBD keine gesundheitlichen Probleme aus. Die Substanz ist weder psychoaktiv noch suchtfördernd.
Einstufung als Betäubungsmittel nicht UN-kompatibel?
Bei der Betrachtung von Suchtstoffen und psychoaktiven Pflanzen bezieht sich das EU-Recht auf zwei UN-Übereinkommen aus dem vergangenen Jahrhundert. Kern hiervon ist es, die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschheit zu schützen. Die Einsatz von CBD widerspricht diesem Grundsatz nicht.
Der auf Cannabis spezialisierte Rechtsanwalt Robert Jappie kommentiert das Urteil wie folgt:
„Dies ist heute ein großer Gewinn für die CBD-Branche. Der EuGH bestätigt, dass CBD zwar im wahrsten Sinne des Wortes als Droge im Rahmen der Einheitlichen Konvention der Vereinten Nationen angesehen werden könnte, dies jedoch dem allgemeinen Geist dieser Konvention und ihrem Ziel, die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschheit zu schützen, zuwiderlaufen würde.“
Urteil mit hoher Bedeutung für die Zukunft von CBD
Die Bedeutung des EuGH-Urteils ist nach der Kehrtwende der Europäischen Kommission Anfang dieses Jahres noch wichtiger geworden. Seinerzeit vollzog man in Brüssel eine Art 180-Grad-Wende. Plötzlich mehrten sich Bestrebungen, CBD EU-weit als Betäubungsmittel einzustufen. Und dies, nachdem zuerst die zweifelhafte Betrachtung als „neuartiges Lebensmittel“ in Aussicht gestellt wurde.
Und auch jenseits des Atlantiks steht im Dezember eine wichtige Entscheidung an. Die Kommission der Vereinten Nationen für Suchtstoffe (CND) wird in den nächsten Wochen zusammentreten, um den Status von Cannabis in internationalen Verträgen zu erörtern. Zur Debatte steht, CBD global völlig neu zu betrachten und dem Rat der WHO zu folgen:
Alle Cannabidiol Produkte, die nicht mehr als 0,3 Prozent THC enthalten, wären aus allen internationalen Konventionen zu Drogenkontrolle zu entfernen. Verständlich, dass das aktuelle Urteil aus Luxemburg für Experten und Branchenkenner als ermutigend angesehen wird.
Dennoch ist uns hier noch einmal wichtig zu sagen: Inwiefern such das Urteil des EuGH letztendlich auf den CBD-Markt auswirken wird, bleibt abzuwarten. Die freie Verkäuflichkeit von CBD-Produkten ist hiermit leider längst nicht erreicht.
Quellen:
https://curia.europa.eu/jcms/jcms/p1_3332715/de/
www.businesscann.com/huge-result-for-cbd-industry-with-europes-top-court-saying-it-is-not-a-narcotic/