EU-Kommission ändert Kurs: CBD kein Betäubungsmittel

CBD kein Verbot

Gestern entschied die Suchtstoffkommission der UN, Cannabis aus dem Katalog der gefährlichen Drogen zu streichen. Und auch in der Europäischen Union scheint sich die Lage für Hanfproduzenten nach sehr turbulenten Zeiten langsam zu beruhigen. Auf Anfrage der European Industrial Hemp Association (EIHA) teilte die Europäische Kommission mit, dass CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen ist.

Somit dürften Produzenten, Händler und Verbraucher gleichermaßen erleichtert sein. Darüber hinaus ließ die Kommission verkünden, dass CBD sogar als Nahrungsmittel eingestuft werden könnte. Zwar gab es seinerzeit langwierige Diskussionen, ob das pflanzliche Produkt als „neuartiges Lebensmittel“ zu betrachten sei. Angesichts der bis vor kurzem drohenden weiteren Verschärfungen scheint dies nun aber definitiv das „kleinere Übel“ zu sein. 

Urteil des Europäischen Gerichtshof war maßgeblich für die Entscheidung 

In der Antwort der Kommission zitierte diese auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).

Im letzten Monat hatten es die Richter in Luxemburg für unangemessen betrachtet, CBD als Betäubungsmittel einzustufen. Die Kammer orientierte sich dabei ebenso an den Empfehlungen der WHO, wie die UN-Versammlung gestern.

Eine deutliche Kehrtwende in Brüssel, denn im Juli dieses Jahres plante man noch, alle Zulassungsanträge für CBD auszusetzen und die Einstufung als Betäubungsmittel zu prüfen. Das wäre de facto einem Verbot gleichgekommen. Entsprechend herrscht nun große Erleichterung unter europäischen CBD Produzenten. Mit einem generellen Verbot ihrer Erzeugnisse ist nicht mehr zu rechnen. 

Grund: CBD hat keine psychoaktive Wirkung 

Entscheidend ist die fehlende psychoaktive Wirkung von CBD. Sofern Cannabidiol aus der gesamten Hanfpflanze hergestellt wird, ist dies gemäß eines internationalen Drogenvertrags auch kein Narkotikum. Es gibt damit kein Hindernis, es dem freien Warenverkehr innerhalb des EU-Raums zugänglich zu machen.

In der Original-Stellungnahme der Europäischen Kommission heißt es dazu:

„Angesichts der von den Beschwerdeführern eingegangenen Kommentare und des jüngsten Urteils des Gerichtshofs (…) hat die Kommission ihre vorläufige Bewertung überprüft und gelangt zu dem Schluss, dass Cannabidiol nicht als Arzneimittel angesehen wird. Infolgedessen kann Cannabidiol als Lebensmittel eingestuft werden, wenn auch die anderen Bedingungen von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 erfüllt sind.“

Das bedeutet endlich mehr Planungssicherheit für Landwirte, Produzenten, Händler und Verbraucher. 

Quelle:

www. hempindustrydaily-com.cdn.ampproject.org/c/s/hempindustrydaily.com/breaking-european-commission-reverses-course-says-cbd-should-not-be-regulated-as-a-narcotic/amp/

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