CBD-Novel Food Anträge: EU setzt Prüfung fort

CBD nicht mehr als Betäubungsmittel

Nachdem die Europäische Kommission mitgeteilt hat, CBD nicht mehr als Betäubungsmittel einstufen zu wollen, werden Novel Food Anträge für CBD Produkte nun wieder bearbeitet. Die für Branchenkenner, Unternehmer und Nutzer gleichermaßen erfreuliche Entscheidung bzgl. des Status von CBD basiert auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem November. Die Richter stellten dort fest, dass Cannabis gemäß internationaler Konventionen nicht als gefährliche Droge bzw. Betäubungsmittel einzustufen sei. Somit gelten Cannabidiol Extrakte als Nahrungsmittel und können nach entsprechender Prüfung für den freien Warenhandel in der Europäischen Union zugelassen werden.

CBD als Novel Food

Aufregende Zeiten in der CBD Branche. Das merkt man schon alleine an folgendem Umstand: Vor einem Jahr wurde noch leidenschaftlich darüber diskutiert, ob man Hanfprodukte überhaupt als „Novel Food“ einstufen sollte. Immerhin gilt als erwiesen, dass Cannabis schon seit Jahrhunderten zu Heilzwecken und auch in Nahrungsmitteln verwendet wurde. Heute wiederum sind die meisten eher froh, dass sie sich wieder mit Novel Food Anträgen an die EU-Kommission wenden können. Brüssel hat bekannt gegeben, derlei Zulassungsdokumente wieder zu bearbeiten. Nachdem kurz zur Debatte stand, CBD ganz aus dem Verkehr zu ziehen, ist dies also durchaus erfreulich.

Völliges Verbot von Cannabidiol stand zur Debatte

Entscheidend für die Kehrwende war ein Urteil des EuGH im November: Die Richter lehnten die Bestrebungen der EU ab, CBD generell als Betäubungsmittel einzustufen. Dies, so die Luxemburger Richter, widerspricht den internationalen Suchtstoffkonventionen, wonach „die Gesundheit und das Wohl der Menschheit“ unbedingt zu schützen seien.

Da Cannabidiol aber nach aktuellem Stand der Wissenschaft weder psychoaktiv noch suchtauslösend ist, stehe die Substanz nicht im Widerspruch zu diesem Grundsatz. Das Urteil reiht sich ein in eine Folge erfreulicher Nachrichten für den CBD Markt. Erst Anfang Dezember entschied die UN Suchtstoffkommission, Cannabis nicht weiter als gefährliche Droge einzustufen. Und aus genau diesem Grund sah es der EuGH auch als erwiesen an, dass CBD Produkte nicht dem streng überwachten Handel für (medizinisch genutzte) Suchtstoffe (z. B. Opioide) unterliegen sollten.

Verbände und Experten begrüßen die Entwicklungen

Sowohl die European Industrial Hemp Association (EIHA) als auch der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. begrüßen das Urteil und die Kehrtwende der EU ausdrücklich. Ohnehin plädieren die Interessengruppen schon lange für einen besser regulierten Cannabismarkt. Dass die EU wieder Novel Food Anträge annimmt, prüft und – sofern die Bedingungen erfüllt sind – zulässt, ist ein großer Schritt in die richtige Richtung.

Ein generelles Verbot wäre eine Katastrophe für die CBD Wirtschaft und nicht zuletzt für viele zufriedene Anwender gewesen. Ein mit Augenmaß regulierter europäischer Hanfmarkt hingegen kommt allen zugute. Und bekämpft gleichzeitig schwarze Schafe, die es in der Cannabisbranche ebenso gibt, wie in allen denkbaren Wirtschaftszweigen. Dabei werden auch wir weiterhin mit unserer Arbeit unterstützen!

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