Jugendrichter Andreas Müller setzt sich seit Jahren für die Entkriminalisierung von Cannabis ein. Nun hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) aus diesem Grund einen Befangenheitsantrag gestellt. Bei einem erfolgreichen Antrag hätte das zur Folge, dass Müller in zukünftigen Cannabis-Prozessen nicht mehr als Richter fungieren könnte.
Müller bekannt als Befürworter der Cannabis-Legalisierung
Müller setzt sich aktiv gegen ein Ende der Prohibition von Cannabis ein: Er schreibt Bücher, diskutiert in Talkshows und hält Vorträge. Er zählt als bekanntes Gesicht der Cannabis-Legalisierung. Im Oktober 2019 stellte Müller einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht, zur Prüfung des Cannabisverbots.
Die Staatsanwaltschaft hat nun Zweifel an Müllers Neutralität in einem konkreten Verfahren am Amtsgericht Bernau. Dabei geht es um einen Jugendlichen, dem unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in Form von 28,4 g Cannabis vorgeworfen wird.
Bis die Verfassungsmäßigkeit des Verbots von Cannabis geprüft worden sei, hat Richter Andreas Müller beantragt, dieses Verfahren anzusetzen.
Besorgnis der Befangenheit wegen Äußerungen und Publikationen
Auf Grundlage des Verfahrens und der Äußerungen des Richters hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) entschieden, einen Befangenheitsantrag gegen Müller zu stellen.
Ricarda Böhme, Staatsanwältin und stellvertretende Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder begründet die Entscheidung folgendermaßen:
Wir haben uns aufgrund einer Gesamtschau dieser Publikation und seiner Äußerungen in den Medien dazu entschieden, die Besorgnis der Befangenheit anzunehmen. Wir gehen davon aus, dass er sich unverrückbar endgültig festgelegt hat und unabhängig von diesem Normenkontrollantrag nicht mehr zu einer Verurteilung kommen kann.
Sein Buch „Kiffen und Kriminalität – der Jugendrichter zieht Bilanz“ solle eine Rolle für diese Entscheidung sein.
Folgen eines erfolgreichen Befangenheitsantrags
Im Falle einer Bewilligung des Befangenheitsantrags, müsste sich Richter Müller aus dem konkreten Fall zurückziehen. Dies wird sich jedoch nicht auf Andreas Müllers Normenkontrollantrag ans Verfassungsgericht auswirken und ebenso nicht auf zurückliegende Fälle. Sehr wohl sein aber von Konsequenzen auf alle vergleichbaren Fälle in der Zukunft auszugehen, da Müller diesbezüglich nicht neutral sei. Derzeit darf sich Richter Müller noch nicht öffentlich zu dem laufenden Verfahren äußern.
Quelle:
www.hanf-magazin.com/news/staatsanwaltschaft-stellt-befangenheitsantrag-gegen-jugendrichter-andreas-mueller/