Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht will darüber entscheiden, ob es verfassungskonform ist, Cannabisbesitz zu bestrafen. Währenddessen plant die Bundesregierung die Cannabislegalisierung in zwei Schritten.
Verstößt die Kriminalisierung von Besitz gegen die Verfassung?
Laut Informationen des Legal Tribune Online (LTO) liegen dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe die Standpunkte der Amtsgerichte Bernau, Münster und Pasewalk vor. Diese Amtsgerichte vertreten die Meinung, dass die Bestrafung des Besitzes von THC-haltigem Marihuana verfassungswidrig ist. Die Begründung der Amtsgerichte ist:
- U.a. die §§ 29 Abs.1 Nr. 3, 29a und 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) verletzen eine Vielzahl von Grundrechten und verfassungsrechtlichen Vorgaben.
- Auch sei in der aktuellen Gesetzeslage nicht ersichtlich, was eine „geringe Menge zum Eigenbedarf“ ist. Diese ermöglicht laut BtMG die Einstellung eines Verfahrens.
Verfassungsgericht kommt Gesetzesentwurf zuvor
Laut LTO will das Bundesverfassungsgericht im Frühsommer entscheiden. Damit würde das BVerfG dem geplanten Gesetzesentwurf zur Cannabislegalisierung zuvorkommen. Doch welche Konsequenzen hat das Gerichtsurteil für die geplante Cannabislegalisierung? Falls das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass die Kriminalisierung des Besitzes von THC tatsächlich der Verfassung widerspricht, ist das ein riesiger Erfolg für den Plan der Legalisierung. Dann bleibt nur zu hoffen, dass die Ampel-Koalition politisch Fahrt aufnimmt.
Andersrum wäre es fatal, wenn in Karlsruhe entschieden würde, dass die aktuelle Gesetzeslage verfassungskonform ist. Dann würde die Bundesregierung unter Druck geraten, weil sie erklären müsste, warum die Rechtslage dennoch geändert werden sollte. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für die repressive Rechtslage gibt also auf jeden Fall den Legalisierungsgegner Rückenwind.
Cannabislegalisierung in zwei Schritten?
Erst Entkriminalisierung, dann Legalisierung von Cannabis-Anbau und -Handel – laut Rechtspolitikerin Carmen Wegge (SPD) könnte die Cannabislegalisierung in zwei Schritten kommen. „Noch in diesem Jahr muss die Entkriminalisierung kommen,“ erklärte sie am Freitag gegenüber der Augsburger Allgemeine. Damit hinkt die Politik den Juristen in Karlsruhe hinterher.
Der Grund, warum die Ampel-Koalition diese zwei Schritte anstrebt, ist der erwartete Widerstand aus der Europäischen Union (CannaTrust berichtete). Die Legalisierung des Besitzes müsste nicht mit Brüssel abgestimmt werden und ist ein Teilerfolg. Tausende Strafverfahren könnten eingestellt werden und Cannabiskonsumenten werden dadurch hoffentlich weniger stigmatisiert. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Bundesregierung nicht politisch auf diesem Teilerfolg ausruht. Das Ziel einer ganzheitlichen Cannabislegalisierung muss im Auge behalten werden.
Quellen:
- https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/cannabis-legalisierung-bverfg-entkriminalisierung-ampel-karl-lauterbach-btmg-richtervorlage/
- https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/drogen-drogenbeauftragter-der-bundesregierung-will-bier-erst-ab-18-jahren-erlauben-id65305471.html