Daniela Ludwig, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), gaben vor kurzem einen Ausblick, wie es mit Cannabis-Besitz in kleineren Mengen weitergehen könnte.
Cannabis: Entkriminalisierung in Deutschland?
Ludwig und München berichteten über die aktuelle Lage zur Rauschgiftkriminalität in Deutschland. Dabei kristallisierte sich, dass die Zahl der Straftaten durch Drogenhandel und -konsum das neunte Jahr in Folge anstiegen. Vor allem der Kokain-Konsum wird zunehmend zum Problem. Die Polizei verzeichnete im Jahr 2019 fast 360.000 Drogendelikte, ein Anstieg um 2,6 Prozent.
Für Cannabis-Konsumenten könnte es jedoch bald eine Entkriminalisierung geben! In einer Pressekonferenz kam heraus, dass die Drogenbeauftragte Daniela Ludwig Sympathien für das portugiesische Modell der Cannabis-Gesetzeslage habe.
Cannabis-Gesetzlage in Portugal
- 2018: Konsum von Cannabis zu medizinischen Zwecken legalisiert (Voraussetzung: Verschreibung vom Arzt)
- Eigener Cannabis-Anbau ist nicht erlaubt
- 2001: Entkriminalisierung des privaten Cannabis-Konsums
- Beim Handeln mit Cannabis kann eine Freiheitsstrafe folgen
Drogenbeauftragte und BKA-Präsident sind sich einig
Die Idee von Daniela Ludwig hätte zur Folge, dass in Deutschland der Besitz von geringfügigen Mengen Cannabis nicht mehr als Straftat behandelt wird, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit. Der BKA-Präsident gab an, mit Ludwig bezüglich dieser Fragen im Gespräch zu sein:
Es ist für mich auch kein Dogma über diese Dinge nicht zu reden. Am Ende geht es ja um die Frage, mit welchen Maßnahmen erreiche ich die beste Wirkung.
Die Präventionsarbeit ist Münch wichtig, um gerade junge Menschen auf die Gefährlichkeit des Drogenkonsums zu sensibilisieren:
Doch wir wissen auch aus anderen Rechtsbereichen, dass man das nicht nur machen kann, in dem man daraus Straftaten formuliert, sondern auch mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht gute Wirkung erzielen kann.
Eine weitergehende Strategie der Prävention und Beratung sei erforderlich, um in der Frage der Entkriminalisierung zu einem guten Ergebnis zu kommen. Münch äußert:
Die Diskussion alleine würde mir nicht reichen.
Die Drogenbeauftragte Daniela Ludwig zeigte während der Aussagen von München durch Kopfnicken ihre Zustimmung. Zu vermuten ist, dass sich mittelfristig etwas in der Gesetzgebung beim Cannabis-Eigenbedarf bewegen wird.
Aktuelle Cannabis-Rechtslage in Deutschland
Laut BKA-Präsident Münch gäbe es in Deutschland de facto schon längst eine Entkriminalisierung von Cannabis. Der Cannabis-Besitz und -Konsum wird jedoch unterschiedlich in den Bundesländern verfolgt. Die Länder haben jeweils eigene Verordnungen oder Anweisungen an die Staatsanwaltschaften gegeben, so die Angaben des Hanfverbands. In vielen Bundesländern liegt die Grenze der Besitzmenge, die nicht zu einer Strafverfolgung führt, bei sechs Gramm, in Berlin sind es dagegen sogar 15 Gramm. Seit 2017 ist nur der Konsum von Cannabis bei bestimmten Erkrankungen erlaubt. Voraussetzung ist auch hier, dass es von einem Arzt verschrieben und durch eine Apotheke bezogen wird.