Anwälte alarmieren: Zahlreiche CBD-Händler verstoßen gegen das Gesetz

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Dass CBD positive Eigenschaften besitzt, die beispielsweise bei der fachlichen Behandlung von neurologischen Erkrankungen wie MS oder Parkinson helfen können, ist unumstritten. Dass immer mehr CBD-Händler mit solchen Aussagen für ihre Produkte werben, ist aus rechtlicher Sicht jedoch höchst problematisch. Anwälte und Experten schlagen entsprechend Alarm und warnen vor hohen Strafen!

Wer mit einem Hinweis zur möglichen Wirkung wirbt, macht sich strafbar.

Das Werben mit Heilaussagen im Bereich CBD verbietet das Heilmittelwerbegesetz (HWG), welches besagt, dass wenn ein Produkt mit Heilaussagen beworben wird, es dadurch zu einem Medizinprodukt / Arneimittel wird. Wer dies ohne entsprechende Zulassungen vertreibt, macht sicht strafbar.

Wir als Aufklärungsportal fühlen uns dazu verpflichtet, zu informieren und an CBD Hersteller und Verkäufer zu appellieren, geltende Gesetze einzuhalten. Der weit verbreitete Verstoß gegen das HWG wirft ein schlechtes Licht auf die gesamte Branche und schadet daher allen. Dies bestätigt auch Kai Friedrich Niermann, der auf Cannabis spezialisierte Jurist:

kai friedrich niermann
Kai-Friedrich Niermann

„Das passiert regelmäßig, das wird sehr ernst genommen von den Behörden. (…) Auch Drittaussagen, die einem Hersteller zugerechnet werden können, wie beispielsweise durch Influencer oder sponsored Content können strafrechtlich Folgen für den Hersteller haben, der hierfür haftet!”

Dies bedeutet also, dass beispielsweise auch Kundenbewertungen, die in Shops o.Ä. getätigt werden, zu rechtlichen Konsequenzen führen können. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn auf der entsprechenden Seite CBD Produkte verkauft werden oder zu entsprechenden Verkaufsseiten weitergeleitet wird. Folgende Fälle werden abgestraft:

  • Direkte Verweise auf „CBD wirkt …“ oder „CBD wirkt gegen …“
  • Sponsored Content oder Influencer Reviews
  • Verweise auf Medizinal-Cannabis mit CBD in direkter Umgebung zum CBD Produkt

Aus dieser Idee heraus wurde letztendlich CannaTrust gegründet. Hier werden weder Produkte verkauft, noch werden diese beworben. Auch Links zu den Herstellern oder Shops gibt es keine. Das Projekt steht vollständig im Zeichen der neutralen Aufklärung.

Auch der Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Weis sieht die aktuellen Geschehnisse sehr kritisch. In einem Interview mit CannaTrust bestätigt er:

ferdinand weis
Dr. Ferdinand Weis

„Auch CBD-Erzeugnisse (z.B. Öle), die nicht ausdrücklich zu medizinischen Zwecken vertrieben werden, können Arzneimittel sein. Soweit ein CBD-Erzeugnis als Arzneimittel eingestuft wird, ist grundsätzlich eine Zulassung nach § 21 Abs. 1 Arzneimittelgesetz erforderlich. Ferner bedarf die Abgabe an Patienten einer Verschreibung gemäß Anhang 1 zu § 1 Nr. 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung. Verstöße sind strafbewehrt (Geld- oder Freiheitsstrafe) und werden von Staatsanwaltschaften verfolgt.

RA Dr. Ferdinand Weis

Dabei ist grundsätzlich zwischen der Einstufung als Funktionsarzenimittel und als Präsentationsarzneimittel zu unterscheiden. Bei ersterem handelt es sich um Erzeugnisse, die als pharmakologisch wirksam eingestuft werden, also vor allem Arzneimittel wie Epidiolex etc. Werden die frei verkäuflichen sogenannten „Lifestyle CBD Produkte“ in Verbindung mit Heilaussagen vertrieben, werden sie in der Regel als Präsentationsarzneimittel eingestuft. Dies kann dann entsprechend zu rechtlichen Konsequenzen führen.

„Der Vorwurf arzneimittelrechtlicher Verstöße findet sich des Öfteren in Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaften. Meist steht jedoch der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelstrafrecht in diesen Verfahren im Vordergrund. Bei Verstößen drohen aber auch Abmahnungen durch Mitbewerber, in denen Unterlassungsansprüche, Auskunft über Verkaufsaktivitäten und Schadensersatz geltend gemacht werden. Das wird regelmäßig recht kostspielig, zumal auch Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung geltend gemacht werden. Als Rechtsanwalt des Verletzerunternehmens kann man dann ggf. nur noch Schadensbegrenzung betreiben.”

RA Dr. Ferdinand Weis

Wir von CannaTrust möchten daher an alle CBD Händler und Marken appellieren, die geltenden Gesetze, vor allem aber das HWG einzuhalten. Es ist absolut verständlich, dass man als Händler von CBD- und Hanfprodukten über die Wirkung dieser informieren möchte. Wenn dies aber gegen das Gesetz verstößt, rechtfertigt das Vorstöße seitens der Staatsanwaltschaft und wirft ein schlechtes Licht auf die gesamt Branche.

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