Während Cannabis in vielen Teilen der Welt eine Welle der Entkriminalisierung entgegenschlägt, kommt es in Deutschland immer wieder zu teilweise fragwürdigen Polizeieinsätzen gegen Hanfläden. Eine durchaus zweifelhafte Strategie, bedeutet die Präsenz von stationären Geschäften doch erst einmal, dass Cannabis seinem „Hinterhof-Dasein“ langsam aber sicher entflieht, was den ganzen Markt transparenter werden lässt.
CBD Razzia in Stuttgart: Geschäft „Hanf im Glück“ wurde durchsucht
Die Staatsgewalt in der Schwabenmetropole Stuttgart sieht dies offenbar anders und durchsuchte nun einen neuen Laden mit dem Namen „Hanf im Glück“. Der Vorwurf lautet, man könne sich mit Teilen der Produkte berauschen. Auf den ersten Blick wenig nachvollziehbar, liegen doch gleichzeitig amtliche Dokumente vor, wonach die Stuttgarter Shop-Betreiber stets die THC-Obergrenzen eingehalten haben.
Am 09.07.2020 war es aber wieder soweit. Nach zahlreichen Berichten über Polizeirazzien in Berlin traf es nun einen neuen Shop in Stuttgart. Die Stadt wird ebenso von einem Grünen regiert wie das ganze Bundesland. Erstaunlich also, wie weit politische Positionen – Info: Die Grünen sprechen sich für eine vollständige Legalisierung von Hanf aus – und Realität doch auseinanderklaffen, selbst wenn man an der Regierung ist. Kleiner Trost für die Betreiber: Immerhin kam – anders als in München – nur eine kleine Abordnung der lokalen Ordnungshüter zum Einsatzort. Zudem schien es, dass sich die Beamten zumindest ansatzweise mit der geltenden Rechtsprechung beschäftigt haben.
Teile des Angebotes könnte berauschend wirken
Der Verdacht auf das Inverkehrbringen von „verbotenen“, hanfhaltigen OCB (Zigarettenblättchen) war einer der Hauptgründe für den unerwünschten Besuch. Darüber hinaus ließ man den Betreiber wissen, dass Teile seines Angebots dazu taugen würden, sich und andere Menschen zu berauschen. Kurios angesichts der Tatsache, dass das LKA Baden-Württemberg in mehreren Analysen feststellte, dass die betroffenen Produkte weit unterhalb der gesetzlichen THC-Obergrenze von 0,2 Prozent liegen.
Wie ein Rauschzustand mit Produkten, deren Wirkstoffgrenzwert von der EU bewusst so festgesetzt wurde, da man sich eben nicht damit berauschen kann, möglich sein soll, bleibt für uns weiterhin ein Rätsel.
so Geschäftsführer Ralf Kannheiser.
Sehr große Mengen wurden beschlagnahmt
Sehr verwundert zeigen sich die Verantwortlichen aus Stuttgart auch, dass mit Hanfsamen verfeinerte Schokolade, Produkte mit isoliertem Hanf, Filtertips und Rolling Papers auf einmal verboten sein sollen. Immerhin wurden all diese Artikel von der Polizei abtransportiert.
Allerdings war das bei der Menge an beschlagnahmten CBD-Blüten, -Ölen und anderen Produkten, die wir erfahrungsgemäß auch nach Abschluss der Analysearbeit der Polizei nie wiedersehen werden oder gar ersetzt bekommen, dann auch schon nicht mehr der Rede wert
sagt Ralf Kannheiser.
Wie immer also geht es auch um die Existenz, wenn die Ordnungshüter in Hanfläden mit eindeutig legalen Produkten „für Ordnung sorgen“.