Pressemitteilung: CannaTrust vertritt Interessen der CBD-Branche gegenüber BVL – Aufruf zur Mithilfe

Pressemitteilung - Aufruf zur Mithilfe

CannaTrust ist in einen Austausch mit dem BVL zu den FAQ-Texten auf den Seiten des BVL getreten. Seit Anfang des Jahres steht CannaTrust im Kontakt zum BVL.

Die bekannten Texte des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, kurz BVL, zur Einordnung von CBD als Novel Food und dessen Verkehrsfähigkeit bescheren der gesamten Branche seit vielen Monaten große Schwierigkeiten. Sie führen unter anderem zu unberechtigten behördlichen Verkaufsverboten und einer Verunsicherung von Kunden.

Ziel: Änderung der Meinung des BVL über CBD Öl


Ziel von CannaTrust ist es, eine Änderung der Texte im Sinne der Branche und auf Basis einer rechtlich fundierten Auslegung zu erreichen.


CannaTrust sind inzwischen eine beachtliche Anzahl behördlicher Beanstandungen gegen CBD-haltige Produkte bekannt. Die Überwachungsbehörden begründen ihre Bewertungen unter anderem mit den FAQ des BVL. Verschiedene Aussagen des BVL sind jedoch unvollständig oder missverständlich. So kommt es immer wieder zu unberechtigten Beanstandungen, Durchsuchungen und Verkaufsstopps.

EIHA erwirkt keine Änderungen

Verschiedene Unternehmen und Interessenvertreter haben sich in der Vergangenheit bereits an das BVL gewandt, das sich jedoch zu keinen Änderungen oder Gesprächen veranlasst sah. Zuletzt hat die EIHA Dokumente an das BVL gesandt, die nach Auffassung des BVL jedoch keine Änderung der veröffentlichten Texte rechtfertigen.


CannaTrust ist im direkten Austausch mit dem BVL.


CannaTrust hat daher von der Lebensmittelrechtskanzlei Zenk prüfen lassen, welche Änderungen an den Texten eingefordert werden können. Auf dieser Grundlage hat CannaTrust bereits Anfang des Jahres 2020 Kontakt mit dem BVL aufgenommen. Im Gespräch hat die zuständige Referatsleiterin CannaTrust gegenüber versichert, dass unsere Argumente behördenintern gründlich diskutiert und kritisch hinterfragt werde, welcher Änderungsbedarf bei den FAQ bestehe. Einer sachlichen Diskussion steht das BVL sehr offen gegenüber.

Keine Beweise, dass CBD Öl kein Novel Food ist

Im Zusammenhang mit der Einordnung von CBD-haltigen Lebensmitteln als Novel Food wurde uns mitgeteilt, dass bisher noch keine Unterlagen vorgelegt wurden, die eine Verwendung im nennenswerten Umfang zwischen der Legalisierung von Hanf 1996 und dem Stichtag nach der Novel Food Verordnung (15. Mai 1997) beweisen.

In einem zweiten Gespräch erläuterte uns die Referatsleiterin, dass auch nach Prüfung der von der EIHA eingereichten Belege nicht von einem hinreichenden Nutzungsnachweis ausgegangen werden kann. Das BVL sieht beispielsweise in einem Kochrezept allein keinen Beleg für eine nennenswerte Verwendung einer Lebensmittelzutat. Zudem können ausschließlich Belege aus einer Zeit berücksichtigt werden, in der keine Einordnung als Betäubungsmittel bestand.

Schließlich haben wir erfahren, dass das BVL die Nutzung von Hanf als Lebensmittel vor Jahrhunderten nicht berücksichtigt, da die rechtliche Einordnung als Betäubungsmittel für mehrere Jahrzehnte vor 1996 die rechtmäßige Verwendung als Lebensmittel unterbrochen hat.

Aufruf: Wir sammeln Novel Food Beweise


Aufruf: Beweise für die Nutzung CBD-haltiger Produkte als Nahrungsmittel auf Basis der neuen Informationen und innerhalb des guten Austausches mit dem BVL über CannaTrust einreichen


Wir haben den Eindruck gewonnen, dass das BVL bei Vorlage entsprechender Nachweise gerne bereit ist, die Einordnung als Novel Food zu revidieren. Entsprechende Belege zusammenzutragen ist bisher jedoch nicht gelungen. Hier möchte CannaTrust ansetzen und bittet daher um Mithilfe: Wer Belege für eine Verwendung im Zeitraum 1996/1997 besitzt, sendet diese an info@cannatrust.eu. CannaTrust wird alle Verwendungsnachweise zusammentragen und in den Dialog mit dem BVL einbringen, um eine Verbesserung der Rechtssituation für die Branche zu erreichen.

Hendrik Brettschneider, der Gründer  und CEO von CannaTrust, fasst die Position der Interessengemeinschaft folgendermaßen zusammen:

hendrik

Wir hoffen, dass wir als Branche auf diesem Wege einen sachlichen und zielführenden Austausch mit dem BVL nutzen und Positives für eine Branche erwirken können, welche viel zu lange unter Unsicherheiten zu wirtschaften hatte. Als aufklärerisches Bewertungsportal möchten wir hier unsere Arbeit fortsetzen, vorhandene Arbeiten aus der Branche nutzen und diese kanalisieren, um diesen direkten Zugang zu nutzen. CBD ist unserer Meinung nach kein Novel Food, es ist verkehrsfähig und sicher. Wir respektieren dabei die Meinungen anderer Parteien, aber möchten mittels Argumenten und Beweisen eine Änderung erwirken, welche schon lange hätte stattfinden sollen.

Für Fragen zur Pressemitteilung oder zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an info@cannatrust.eu oder per Telefon an +49 30 403 674 100. Alle Bilder aus dieser Pressemitteilung dürfen verwendet werden.

CannaTrust GmbH
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www.cannatrust.eu
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