Gerichtsurteil: Verkaufsverbot für CBD-Produkte in Düsseldorf unzulässig

Düsseldorf-CBD-Klage

Im vergangenen Juli hatte die Stadt Düsseldorf eine Allgemeinverfügung veranlasst und den Verkauf von cbd-haltigen Lebensmitteln vollständig verboten. Das Düsseldorfer Unternehmen Hempro International hatte daraufhin geklagt und hat nun Recht bekommen. Dies lässt zahlreiche Händler und Hersteller im Düsseldorfer Raum nun aufatmen und kann als Erfolg für die Branche verbucht werden.

Bereits im April 2020 hatte das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) den Vertrieb von CBD-Produkten, die „CBD-Isolate“ oder auch „mit CBD angereicherte Hanfextrakte“ beinhalten, als unzulässig erklärt. Kurz darauf hatte auf Basis dieser Erklärung dann die Stadt Düsseldorf ein in Form einer Allgemeinverfügung formuliertes Verkaufsverbot für jegliche Lebensmittel, die CBD enthalten, ausgesprochen. Dies überstieg jedoch den Beschluss des LANUV, weshalb Hempro International gegen die Stadt vor Gericht zog.

Wie gestern nun bekannt gegeben wurde, war die Klage erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte das allgemeine Verkaufsverbot als rechtswidrig und unzulässig. Der Beschluss des LANUV bezieht sich nämlich nicht auf Lebensmittel, welche das natürliche Spektrum der Inhaltssubstanzen der Hanfpflanze enthalten. Das bedeutet also, dass CBD-haltige Lebensmittel in Düsseldorf wieder legal vertrieben werden können, sofern sie keine CBD-Isolate oder mit CBD angereicherte Hanfextrakte beinhalten.

„Das ist eine weitere wegweisende Entscheidung auf dem Weg zu einer verantwortungsvollen Normalität für den Anbau von Nutzhanf und den Verkauf von natürlichen CBD-Produkten in Deutschland.“

Daniel Kruse – Geschäftsführer Hempro International und Präsident der EIHA

Verwunderlich ist lediglich, dass das klagende Unternehmen die Kosten für das Verfahren tragen muss. Dies ist äußerst unüblich, wenn einer Klage stattgegeben wird. Kruse sagt dazu

„Auch hier zeigt sich wieder die Willkür deutscher Behörden, wenn es um das Thema „Hanf“ geht. Die Stadt Düsseldorf hat im Rahmen der laufenden gerichtlichen Auseinandersetzung erstmalig eingeräumt und sich unserer Auffassung angeschlossen, dass der von uns beanstandete Teil der Allgemeinverfügung zum CBD-Verkaufsverbot tatsächlich nicht gilt. Trotzdem müssen wir die Kosten für den Rechtsstreit bezahlen, da dadurch nach Auffassung des Gerichts unsere Klagebefugnis in diesem Punkt weggefallen sei. Dass die Stadt Düsseldorf infolge ihres Verhaltens erst Anlass für die gerichtliche Klärung dieser Rechtsfrage gegeben hat, wurde dagegen leider vom Gericht nicht berücksichtigt.

Daniel Kruse

Es bleibt also ein Wermutstropfen für die Hempro International. Für die Branche und vor allem CBD-Händler in Düsseldorf ist der Beschluss jedoch durchweg Grund zur Freude!

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/amp/147566/4925678

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