0,3% ist neuer THC-Grenzwert für Nutzhanf

Erhöhung des THC-Werts für Nutzhanf auf 0,3%

Berlin. Das Bundeskabinett hat gestern eine Erhöhung des THC-Grenzwerts von Nutzhanf auf 0,3% beschlossen. Das gab das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer Pressemitteilung bekannt.

Anpassung an EU-Recht

Die Erhöhung des Oberwerts von Tetrahydrocannabinol (THC) von 0,2% auf 0,3% bei Nutzhanf stellt eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) dar. Mit dieser Erhöhung passt das Bundeskabinett nationales Recht an Europa-Recht an. Die neue GAP-Strategieplanverordnung (EU) 2021/2115, welche das Ziel der marktorientierten Förderung der Landwirtschaft verfolgt, hat die Erhöhung des THC-Grenzwerts bei Nutzhanf für die Europäische Union beschlossen.

Dennoch muss Nutzhanf auch den weiteren Anforderungen des Betäubungsmittelgesetzes entsprechen um legal zu sein. Das bedeutet unter anderem, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen wird. Die Wirkung von THC ist nämlich psychoaktiv. Nutzhanf wird unter anderem genutzt bei der Herstellung von Textilfasern, Plastiken oder für Öl.

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