Cannabisblüten werden als Fertigarzneimittel gebraucht

Forderung nach Cannabisblüten als Fertigarzneimittel

Deutschland. Bisher sind keine Cannabis Blüten in Deutschland als Fertigarzneimittel zugelassen. Viele Patienten greifen aber auf diese bei ihrer Therapie mit medizinischem Cannabis zurück.

Schluss mit der Übergangslösung

Seit 2017 THC-haltiges Cannabis für medizinische Zwecke legal wurde, beruht die Patientenversorgung auf einer Übergangslösung, denn: Ein großer Teil der Therapie von medizinischem Cannabis in Deutschland findet nicht durch Fertigarzneimittel statt. Welchen Vorteil hätte es für Patienten, wenn Blüten als Fertigarzneimittel zugelassen werden? Vor allem sind drei Vorteile aufzuzählen:

  1. Die Kostenerstattung durch die Krankenkasse wird erleichtert.
  2. Die Versorgung mit medizinischem Cannabis auch in kleineren Apotheke würde erleichtert.
  3. Entstigmatisierung von Cannabis-Patienten

Für Pharmaunternehmen ist die Zulassung von Blüten wenig attraktiv

Derzeit bemühen sich einige Pharmaunternehmen offiziell um die Zulassung von Cannabisblüten. Allerdings scheint das für Unternehmen finanziell wenig attraktiv zu sein. Es müsste mehr Geld in die Forschung gesteckt werden und da bereitet sich die Pharmaindustrie lieber auf die Cannabislegalisierung vor, und nicht auf die Fertigarzneimittelzulassung.

Die Therapie mit einem Arzneimittel, welches nicht zugelassen ist, wird als „No-Label-Verordnung“ bezeichnet. In Deutschland sind derzeit zwei Fertigarzneimittel auf THC-Basis und eins auf CBD-Basis zugelassen. Wie aus dem Abschlussbericht zur Begleiterhebung zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln des Bundesministeriums für Arzneimittel und Medizinprodukte hervorgeht, nehmen mindestens 16% der Cannabis-Patienten ihr THC in Form von Blüten ein, die eigentliche Zahl ist wahrscheinlich viel höher. Auch berichten Patienten von größerem Erfolg der THC Wirkung, wenn sie Blüten einnehmen im Gegensatz zu der Einnahme der Fertigarzneimittel.

Vorteile von Blüten als Arzneimittel

Wenn Cannabisblüten als Arzneimittel zugelassen sind, liegt die Haftung beim pharmazeutischen Unternehmen, solange das THC für eine zulässige Indikation verschrieben wurde. Für „No-Label-Verordnungen“ haftet allerdings der verschreibende Arzt. Mit Zulassung wird es also leichter für Ärzte Blüten zu verschreiben und leichter für Patienten, die Kosten für diese erstattet zu bekommen. Zusätzlich dazu dass eine Zulassung als Arzneimittel mehr Sicherheit bietet.

Was sind eigentlich Fertigarzneimittel? Dazu erklärt das Bundesgesundheitsministerium:

„Fertigarzneimittel sind Arzneimittel, die im Voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht werden. […] Fertigarzneimittel im Sinne des AMG dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie eine deutsche oder europäische Arzneimittelzulassung bzw. Registrierung haben.“

Fazit: Beliebte und effektive Cannabisblüten als Arzneimittel zuzulassen, ist positiv für den Patienten und erleichtert die Patientenversorgung.

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