Wenn es nach dem Jugendrichter Andreas Müller aus Berlin ginge, sollte das Betäubungsmittelgesetz in Bezug auf Cannabis den veränderten Vorstellungen der Gesellschaft angepasst werden. Seiner Meinung nach ist dieses Verbot nicht mehr zeitgemäß. In der Mittwochausgabe der „Welt“ äußerte er sich nun erneut dazu:
Die Zeiten von Christiane F., also einmal kiffen und dann in der Gosse, das wissen viele, dass das heutzutage nicht mehr so ist – mit Ausnahme von populistisch agierenden Politikern im Bundestag.
Gesellschaftliches Umdenken fordert neue Gesetze
Zuletzt wurde über das Cannabisverbot im Jahr 1994 geurteilt. Auch hierzu äußert sich Müller:
Die Zeiten haben sich geändert. 1994 gab es noch keine Gleichheit der Homosexuellen in Deutschland. Vergewaltigung in der Ehe war noch nicht strafbar.
Er habe als Jurastudent gelernt, dass sich auch aufgrund geänderter Vorstellungen in der Gesellschaft die Gesetze ändern müssen und auch anders auszulegen sind. Deshalb lässt der Richter vom Amtsgericht Bernau das Cannabisverbot durch das Bundesverfassungsgericht prüfen. Er ist überzeugt davon, dass es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, da es weder verhältnismäßig, noch geeignet, noch erforderlich sei. Zusätzlich setzt sich Andreas Müller auch für eine Legalisierung von Cannabis ab 18 Jahren ein.
„Erziehungsrichter“ als neue Instanz
Zusätzlich fordert er, dass Jugendrichter auch als „Erziehungsrichter“ tätig sein können. Dann könnten sich überforderte Eltern oder das Jugendamt an diese Instanz wenden, wenn sie feststellen, dass Jugendliche wegen übermäßigem Cannabis-Konsums „nichts mehr auf die Reihe kriegen“.
Anstatt dann strafrechtlich verfolgt zu werden, wäre es dem Erziehungsrichter gemeinsam mit einem Suchtberater möglich, zum Beispiel über eine notwendige Therapie zu entscheiden. Müller hat hier einen Ratschlag für seine Amtskollegen:
Ich würde auch allen deutschen Richtern empfehlen, mal zu kiffen. Die meisten würden gar nichts merken und die anderen würden sehen: ‚Oh ist ja gar nicht so schlimm.‘ Obwohl die meisten das wahrscheinlich eh aus ihrem Umfeld kennen. Oder auch persönliche Erfahrungen haben.