„Aussichtslos“ heißt es in der Urteilsbegründung: Der oberste Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag auf Legalisierung von Cannabis in Österreich abgelehnt.
Cannabisverbot sei unverhältnismäßig und unsachlich
Ein Cannabis-Aktivist hatte einen Individualantrag beim österreichischen Verfassungsgericht eingereicht. Er wollte die Legalisierung von Cannabis für den individualen Freizeitgebrauch in Österreich erreichen. Als Argument brachte er hervor, dass das Suchtpotential von THC-haltigen Genusshanf im Vergleich zu Alkohol und Nikotin geringer sei. Auch verwies der Antragsstelle auf das große wissenschaftliche Wissen über die THC Wirkung sowie eine Veränderung der gesellschaftlichen Anschauung.
Das öffentliche Interesse des Gesundheitsschutzes sei daher nicht mit dem Suchtmittelgesetz in Österreich vereinbar. Die obersten Richter lehnten den Antrag allerdings als „aussichtslos“ ab.
Urteilsbegründung: Regelung von Marihuana sei eine politische Frage
Der Verfassungsgerichtshof in Wien verwies darauf, dass im internationalen und EU-Recht das psychoaktive Cannabinoid THC als Suchtmittel aufgefasst wird. Damit gilt Cannabis in Österreich als illegale Droge und eine Änderung des Suchtmittelgesetzes sei somit eine politische Frage.
„Es liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, den Konsum von auf solche Weise erfassten Suchtmitteln strenger zu regeln als den Konsum anderer Suchtmittel, etwa von Alkohol oder Tabakwaren.“
Urteilsbegründung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs
Beschluss des Verfassungsgerichtshofs
Quellen:
- https://www.diepresse.com/6166974/vfgh-lehnt-antrag-auf-legalisierung-von-cannabis-ab
- https://www.derstandard.de/story/2000137550503/cannabis-bleibt-verboten-verfassungsgerichtshof-lehnte-antrag-ab