Wien, Österreich. Schluss mit „legal high“ – Das österreichische Gesundheitsministerium stuft HHC als Neue Psychoaktive Substanz ein.
Herstellung und Handel illegal – Konsum von HHC straffrei
Seit letzten Donnerstag ist in Österreich Hexahydrocannabinol (HHC) illegal. Wie das österreichische Gesundheitsministerium in einer Pressemitteilung bekannt gab, wird in die Verordnung über neue psychoaktive Substanzen aufgenommen. Der Besitz und Konsum bleibt weiterhin straffrei. Herstellung und Handel von HHC sind damit allerdings verboten.
HHC wird oft als halbsynthetisch bezeichnet. In Österreich wird es so gehalten: Wird HHC direkt aus der Hanfplanze gewonnen (wie auch das illegale THC), unterliegt es dem Suchtmittelgesetzt. Synthetisch hergestelltes HHC (was auf die meisten HHC-Produkte zutrifft) ist jetzt im Neue-Psychoaktive-Substanzen-Verordnung (NPSV) aufgeführt.
„Gesundheitsschutz für junge Konsument:innen“
Ziel dieser Maßnahme ist der Gesundheitsschutz, besonders für junge Konsument:innen, da es keine ausreichende Forschungslage zu den Kurz- und Langzeitfolgen von HHC-Konsum gibt. Österreich orientiert sich außerdem an internationalen Regelungen.
„Synthetisch hergestellte HHC-Produkte werden in Österreich immer öfter konsumiert und vermarktet. Mögliche gesundheitliche Kurz- oder Langzeitfolgen sind aber weiterhin unbekannt. Als Neue Psychoaktive Substanz wird die Herstellung sowie der Handel von synthetisch hergestelltem HHC verboten, bis wir ausreichend Erkenntnisse über die gesundheitlichen Folgen haben.“
Joahnnes Rauch, Gesundheitsminister
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