Cannabistherapie auf dem Prüfstand

Cannabistherapie auf dem Pruefstand

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat einen ersten Bericht aus der Begleiterhebung zur Cannabis-Arzneimitteltherapie veröffentlicht.

Eine anonymisierte Begleiterhebung ist seit 2017 gesetzlich festgelegt und läuft bis zum 31. März 2022. Sie liefert Informationen bezüglich Cannabisarzneimittel, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschrieben werden. Da Schmerz als Diagnose zur Verordnung von Medizinalcannabis am häufigsten begründet wurde, konnte eine Zwischenauswertung für die Indikation Schmerz erfolgen.

Schmerzpatienten erhalten bevorzugt Cannabis

Derzeit werden für Schmerzpatienten bevorzugt Cannabisarzneimittel eingesetzt. Das Ergebnis einer Zwischenauswertung der seit 2017 vorgeschriebenen Begleiterhebung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sieht wie folgt aus: Knapp 70 Prozent der mit Cannabinoiden behandelten Patienten erhalten die Fertigarzneimittel, Rezepturen und Extrakte in für diese Indikation.

In der Gruppe aller Schmerzpatienten wurde bei jeweils etwa einem Drittel der gemeldeten Fälle eine deutliche und moderate Besserung der Schmerzsymptomatik gemeldet. Bei 28 % blieben die Beschwerden unverändert und bei 2 Prozent kam es zu einer Verschlechterung, so berichten Dr. Peter Cremer-Schaeffer und die Kollegen vom BfArM. Hierfür wurden über 3100 Datensätze ausgewertet.

Studie nicht interventionell

Die Patienten haben in den meisten Fällen weitere Analgetika erhalten. Schmerztherapeuten haben hier die Verordnung von Cannabinoiden immer zusätzlich zur bestehenden Schmerztherapie empfohlen. Von Patienten, die länger als ein Jahr mit Cannabisarzneimitteln therapiert wurden, gaben 95 % eine moderate bis deutliche Verbesserung an.

Nichtsdestotrotz sind diese Aussagen zur Wirksamkeit nur mit aller Vorsicht zu genießen. Hier verweisen Dr. Cremer-Schaeffer und Kollegen auf den nicht interventionellen Charakter der Erhebung. Grund sind die Anonymisierung, weshalb fehlende Daten nicht nachgefordert werden können und zum anderen sind die Daten nicht überprüfbar.

Bei dieser Studie wurden die patientenbezogenen Daten über ein Online-Portal an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte übermittelt. Hier wurden neben demografischen Daten auch Informationen zur behandelten Erkrankung bzw. Symptomatik, Therapieverlauf, Nebenwirkungen und Therapieerfolg ausgewertet.

Cannabisblüten werden Jüngeren und Männern verordnet

Das am häufigsten verordnete Cannabisarzneimittel für Schmerzpatienten ist Dronabinol mit einem Anteil von 64 %. 21 % erhielten Cannabisblüten, wobei hier deutlich wurde, dass besonders Jüngeren und Männern am häufigsten Cannabisblüten verordnet bekamen. Wiederum hatten nur 20 % von ihnen bereits eine Vor-Therapie und in 43 % der Fälle keine Begleittherapie erhalten. Für die Ärzte ist dies eher bedenklich, da eine Monotherapie mit Blüten „wenig erfolgversprechend“ sei.

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