Baldige UN-Beschlüsse könnten globalen Cannabismarkt liberalisieren

Cannabismarkt liberalisieren

Zwei der insgesamt sechs internationalen Empfehlungen der UN-Suchstoffkommission zum Thema Hanf stehen auf Anraten der WHO hin zur Diskussion und könnten in einem weiteren Treffen im Dezember geändert werden. Eine Modifikation würde zu einer weltweiten Liberalisierung des Marktes führen – unzählige Produzenten weltweit setzen daher ihre Hoffnung auf diese Zusammenkunft. Zwar gibt es viele Staaten, die den aktuellen Status beibehalten wollen. Im Dezember werden aber auch viele europäische Abgeordnete an dem Treffen in New York teilnehmen und ihre Stimme abgeben. Zudem sind viele Länder, die sich strikt gegen jedwede Änderung im Umgang mit Hanf sträuben, gar nicht Mitglied in der Suchtstoffkommission. Und damit nicht stimmberechtigt. 

Es geht um die aktuellen Empfehlungen der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen, wie international mit Hanfprodukten umzugehen ist. Von Einheit kann global mithin keine Rede sein. Schreitet in Nordamerika und Europa eine deutliche Liberalisierung voran, kann allein der Besitz von Cannabis in einigen südostasiatischen Staaten rasch drakonische Strafen nach sich ziehen. Es wäre naiv zu glauben, dass eine Änderung der Betrachtung seitens der UN dieses Ungleichgewicht verringert. Ein deutliches Zeichen wäre es trotzdem allemal, daher setzen Cannabis-Unternehmen weltweit große Hoffnung auf das Treffen im Dezember. 

Zwei UN-Betrachtungen von 1961 könnten im Dezember fallen 

Bei dem Treffen der Suchtstoffkommission Ende Juni kündigten einige Staaten bereits an, sich gegen eine Überarbeitung der Konvention von 1961 zu stemmen. Dazu gehörten neben Brasilien und Kirgisistan auch die USA und Kanada, was angesichts der praktisch gelebten Hanfpolitik dieser beiden Staaten erstaunlich ist. Folgende Empfehlungen wurden abgegeben:

  1. Streichung von Cannabis-Extrakten und -Tinkturen aus Anhang 1 des Einheitlichen Übereinkommens von 1961 über Betäubungsmittel
  2. Hinzufügen einer Fußnote zum Eintrag in Anhang 1 des Einheitlichen Übereinkommens von 1961, um zu kommunizieren, dass Zubereitungen, die überwiegend CBD und bis zu 0,2 % THC enthalten, nicht unter internationaler Kontrolle stehen

Nach aktuellem Stand finden die Änderungen keine Mehrheit, jedoch bleibt hierzu festzuhalten, dass viele potenziell unterstützende Länder im Juni noch kein Statement abgegeben haben. Zahlreiche Staaten, die eine Beibehaltung des Status quo präferieren, sind zudem kein Mitglied in der UN-Suchtstoffkommission. Damit dürfen sie nicht mitstimmen. 

Auch Europa ist sich noch nicht sicher 

Ungeachtet der in einigen Ländern praktizierten, relativ liberalen Handhabung von Cannabis, ist auch die Position der Europäer noch nicht sicher. Fest steht, dass die EU-Mitgliedsstaaten bis Dezember eine Stellungnahme abgeben müssen. Anfang 2020, als bereits eine Änderung der UN-Leitlinien diskutiert wurde, waren die meisten europäischen Staaten noch der Ansicht, es solle nichts verändert werden. Mittlerweile kippt die Stimmung insofern, als dass man das für September erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abwarten möchte. Hier wird darüber entschieden, ob CBD ein Betäubungsmittel ist oder nicht. Andres Lopez, ehemaliger Leiter des kolumbianischen Nationalen Betäubungsmittelfonds, hat hierzu eine eindeutige Meinung:

„Wenn die Entscheidung des EuGH feststellt, dass CBD kein Betäubungsmittel ist, wäre es nur logisch, dass die EU-Mitgliedstaaten die entsprechende Empfehlung der WHO unterstützen“.

Bis dahin bleibt es spannend. 

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