Kann Hanfblättertee in Deutschland weiterhin frei verkauft werden?

Verkauf von Hanftee in Deutschland zulässig?

Das Unternehmen Hempro Int. möchte die Ablehnung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf die erforderliche Allgemeinverfügung nicht hinnehmen und zieht vor das Verwaltungsgericht Braunschweig. 

Die Rechtslage in Deutschland

Wenn Lebensmittel aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland eingeführt werden sollen, die nicht den deutschen Vorschriften entsprechen, kann eine Allgemeinverfügung beantragt werden. Leider kann das BVL sie auch ablehnen, wie es mit dem von Hempro Int. am 22.04.2021 gestellten Antrag für den Import von Hanfblättern aus Österreich am 22.09.2021 geschehen ist. Das BVL begründete seine Entscheidung damit, dass die Gefahr des Missbrauchs zu Rauschzwecken bestünde.

Anwalt Kai-Friedrich Niermann zitiert hier ein Gutachten des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Jahr 1996, nach dem ein Missbrauch zu Rauschzwecken aus Nutzhanf nicht zu erwarten sei. Außerdem könnte hier auch den Grundsatz des freien Warenverkehrs in der Europäischen Union verletzt sein. Dafür spricht, dass in Österreich, Belgien und Luxemburg unverarbeitete Produkte aus Nutzhanf bereits frei verkehrsfähig sind. Hanftee aus gerebelten Hanfblättern fällt unter diese Regelung. Die Europäische Kommission hatte extra ein Verfahren eingeführt, um die Verkehrsfähigkeit schnell und unbürokratisch festzustellen, um damit den Verkauf auch in anderen EU-Ländern zu ermöglichen. 

Aktueller Stand: Überprüfung im Eilverfahren

Gegen die Ablehnung dieser Allgemeinverfügung geht das Unternehmen mit Hilfe des Rechtsbeistands Kai-Friedrich Niermann der Anwaltskanzlei KNF+ nun vor. Im Moment prüft das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem Eilverfahren, ob das BVL durch seine Entscheidung die Rechte von Hempro Int. unzulässig einschränkt und eventuell sogar Europarecht verletzt. Hempro Int. will – falls nötig – durch alle Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof gehen. Bis dahin sind die Arbeitsplätze, die daran hängen und bereits bestehen, durch die mangelnde Rechtssicherheit und eine nötige politische Entscheidung gefährdet. Daniel Kruse, Geschäftsführer der Hempro Int. GmbH und gleichzeitig Präsident der European Industrial Hemp Association (EIHA) sagt dazu: 

”Das funktioniert in Deutschland mal wieder dilettantisch. Die EU führt ein beschleunigtes Verfahren ein, um den freien Warenverkehr zu fördern, und ein deutsches Bundesamt spielt den Bremsklotz. Als deutscher Unternehmer kann ich über diese Willkür nur den Kopf schütteln und muss den langwierigen Weg über die Gerichte gehen.”

Zu seinen Produkten erklärt er: 

“Wir haben seit 1996 Hanfblättertee völlig legal verkauft und wollen dieses Produkt auch weiterhin verkaufen. Es ist ein völlig unbedenkliches Produkt. Es ist unmöglich, durch den Trinkgenuss des Tees, durch Rauchen von Nutzhanfblätter oder durch den Verzehr von Nutzhanfblätter-Gebäck einen Rauschzustand zu erzielen. Daher ist die Annahme einer Missbrauchsgefahr völlig lebensfremd und geht an der Realität vorbei.”

Ausblick

Das Unternehmen wird die Allgemeinheit über den weiteren Verlauf und das Ergebnis des Prozesses informieren, verspricht Hempro-Geschäftsführer Daniel Kruse.

Quelle:

krautinvest.de/naechste-runde-hempro-int-vs-bvl-unternehmen-fordert-jetzt-vor-gericht-freien-warenverkehr-fuer-hanfblaettertee-in-deutschland/

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