Die Stadt Düsseldorf hat vor Kurzem bekannt gegeben, dass Lebensmittel, die Cannabidiol (CBD) beinhalten, künftig nicht mehr verkauft werden dürfen. Darüber gab es zahlreiche Berichte von uns und anderen Medien. In der Ankündigung „Allgemeinverfügung zur Untersagung des Inverkehrbringens von CBD-haltigen Lebensmitteln im Stadtgebiet Düsseldorf“ wurde den Unternehmen der Hanfbranche unter Berufung auf die Novel Food Verordnung per sofort nicht nur der Handel mit CBD untersagt, sondern auch mit einer Strafe gedroht.
Über die Bekanntmachung wurden die im Stadtgebiet ansässigen CBD-Unternehmen durch das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz schriftlich informiert und zum Vertriebsstopp aufgerufen. Eines dieser Unternehmen hat nun gegen die Stadt Düsseldorf und dieser Anordnung Klage eingereicht.
Klage ist widersprüchlich ausgelegt
Die rechtliche Sicherheitsbewertung für den CBD Handel wurde durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz von NRW (LANUV) der Anklage nach nicht korrekt ausgelegt.
Das LANUV hatte demnach nur den Handel mit Produkten untersagt, die mit Cannabidiol angereichert sind. Hierzu zählen nicht traditionell hergestellte Naturextrakte, die über einen natürlichen CBD-Gehalt verfügen. Außerdem widerspricht die Verfügung der Stadt Düsseldorf auch der Einschätzung der Bundesregierung hinsichtlich CBD-haltiger Hanfextrakten, die nur das natürliche Wirkstoffspektrum aufweisen.
Wirtschaftlicher Schaden für die Stadt
„Mit dieser Maßnahme werden nicht nur Arbeitsplätze vernichtet, sondern auch die Wirtschaft geschwächt, indem eine innovative und ökologische Branche ausgebremst wird. Das führt zu Unsicherheit beim Verbraucher,
so Daniel Kruse, Präsident der European Industrial Hemp Association (EIHA).
Bislang waren alle Versuche, mit den Behörden der Stadt und dem Oberbürgermeister Thomas Geisel ein Gespräch zu suchen, erfolglos. Für das Unternehmen bleibt eine Klage gegen die eigene Stadt als einzige Option, um sich Gehör zu verschaffen. Lediglich das LANUV signalisierte Interesse an einer Konservation, so dass man noch nach einem Gespräch mit Ministerin Heinen-Esser suchen wird.
Hoffnung liegt beim zukünftigen Amtsträger
Eine große Hoffnung besteht immerhin noch bei der Kommunalwahl und dem zukünftigen Amtsträger. Durch die Kommunalwahlen Mitte September könnte sich die Lage eventuell noch ändern. So hat vielleicht mit dem künftigen Oberbürgermeister/in eine größere Chance auf ein konstruktives Gespräch.
Quelle:
www.hanf-magazin.com/news/unternehmen-verklagt-duesseldorf-wegen-cbd-verkaufsverbot/