Fünf in Berlin wegen bandenmäßigen Drogenhandels angeklagte Männer wurden bereits nach wenigen Prozesstagen freigesprochen. Sie hatten in Berlin-Kreuzberg unter dem Namen „Die Kulturmarke vom Späti“ von Oktober 2018 bis Februar 2019 CBD Blüten verkauft. Die Richter in der Urteilsbegründung zeigten Unverständnis, dass es überhaupt zur Strafverfolgung kam.
Kritik an der Staatsanwaltschaft
Nach dem Freispruch der fünf Angeklagten (3 Inhaber des CBD Start-Ups und 2 Teilhaber) rügten die Richter in der Urteilsbegründung die Staatsanwaltschaft, weil sie das kleine Kreuzberger Unternehmen strafrechtlich verfolgen, nicht aber große Konzerne. Immerhin führen auch DM, Lidl oder Tankstellen CBD-Produkte in ihrem Sortiment. Nach dem Legalitätsprinzip müsse jeder unter dem Vorwurf des bandenmäßigen Betäubungsmittelhandels verfolgt werden, stellte Richter Manfred Seiffe fest.
Der Freispruch ist auch wichtig für den deutschen CBD-Markt
Um CBD Produkte legal in Deutschland zu verkaufen, müssen Verkäufer ausschließen, dass sich Käufer an den Produkten berauschen. Deswegen werden viele Produkte beispielsweise als CBD Aromaöl verkauft, obwohl es kaum einen Unterschied zu CBD Öl zum Verzehr gibt. Diese Rechtslage kann als willkürlich bezeichnet werden, denn solche Regelungen gelten bei Alkohol nicht – obwohl dieser bekanntlich auch berauschend wirkt. Dieser Freispruch gibt dem deutschen Cannabis-Markt Hoffnung, dass sowohl für Verbraucher als auch für Händler die rechtliche Situation entspannter wird.
Der Fall
Die fünf Freigesprochenen waren fest davon ausgegangen, ein legales Produkt zu verkaufen. Die juristische Situation um den Verkauf von CBD Blüten ist in Deutschland schwierig. Es dürfen sowieso nur Cannabis-Produkte aus EU-zertifizierten Nutzhanf verkauft werden und daran haben sich auch die fünf Angeklagten beim Verkauf ihrer Blüten gehalten. Sie haben Cannabis Blüten aus der Schweiz und Belgien importiert. Die Staatsanwaltschaft wurde aktiv, nachdem der Zoll diese beschlagnahmt hatte.
Diese Hanfsorten weisen einen THC-Wert von weniger als 0,2% auf. THC ist der Wirkstoff der Hanfpflanze, der einen Rausch auswirkt. Aufgrund des niedrigen THC-Wertes ist es fast unmöglich, dass diese Produkte psychoaktiv wirken. In einem Prozess in Braunschweig im März 2021 hatte allerdings ein Gutachter ausgesagt, dass Hanfblütentee einen Rausch auslösen könne, wenn er als Backzutat verwendet wird. Aus diesem Grund hatte die Staatsanwaltschaft über ein Berliner Kammergericht erreicht, den Prozess gegen die CBD Blüten-Händler überhaupt zu eröffnen, obwohl das Landgericht gar nicht verhandeln wollte.
„Die Staatsanwaltschaft klebt an der Anklage, anstatt vernünftige Strafverfolgung möglich zu machen.“
Urteilsbegründung
Sind Cannabis Blüten Drogen?
CBD Blüten sind die Blumen der Hanfpflanze. Cannabis ist ein anderes Wort für Hanf. Die Cannabis-Blüten haben einen hohen CBD-Gehalt. Cannabidiol ist ein Hanf-Wirkstoff, der nicht berauschend wirkt. Auch die Berliner Angeklagten haben den THC-Wert regelmäßig durch ein Schweizer Labor prüfen lassen. „Der [Schweizer] Gutachter habe sich so ausgedrückt, dass ein Rausch beim Genuss der in Berlin gehandelten Produkte eher unwahrscheinlich sei“, erklärte Verteidiger Peter Zuriel. Die Kreuzberger hatten also keinen Grund zu glauben, die CBD Blüten seien berauschend.
Auch die Richter gaben an, dass weder Tatvorsatz noch Fahrlässigkeit bei den Angeklagten festgestellt werden kann. Sie widersprachen damit der Staatsanwaltschaft, die Freiheitsstrafen von drei Jahren forderten. Die Richter meinten sogar, dass es billiger sei, (illegales) Cannabis zu konsumieren als CBD Blüten oder Hanftee zu kaufen.
Quelle:
- https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/03/berlin-landgericht-freispruch-handel-cannabisprodukte.html?fbclid=IwAR2GD3BiwG7ho1YmNJ4rgWpWNA6HH9ukN_67k6Ztk1QHpPL1fldP_-UOZjE