Geldstrafe für Eigenanbau zur Selbsttherapie

medizinisches Cannabis weil Ritalin zu viele Nebenwirkungen hat

Ein junger Mann aus dem Steigerwald baute sechs Marihuana-Pflanzen bei sich zuhause an. Denn er wollte seine ADHS-Erkrankung mit Cannabis behandeln, weil Ritalin zu viele Nebenwirkungen hatte. 

Die Situation

Die Hyperaktivitätsstörung des 19-Jährigen war medizinisch bestätigt. Schon als Schüler war er durch lebhaftes Verhalten, Konzentrations- und Rechenschwäche aufgefallen. Sein Arzt verschrieb ihm Ritalin, von dem er apathisch und appetitlos wurde. Da ihm sein Arzt kein Rezept für medizinischen Cannabis mit dem Wirkstoff THC ausstellen wollte, griff er zur Selbsthilfe und baute einige Cannabispflanzen im elterlichen Zuhause an.

Als die Polizei sie fand, waren sie 30 bis 40 cm hoch und wogen nach der Trocknung 133 g. Drei Monate später fanden Polizisten bei einer Kontrolle in der Kleinstadt Eltmann 1,62 g Cannabis im Rucksack des jungen Arbeiters. Doch in Deutschland ist THC illegal.

Das Urteil

Der Heranwachsende kam vor das Jugendgericht im bayrischen Haßfurt. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe führte aus, dass der der junge Mann aus intakten Familienverhältnissen stammt und dass der Tod des Großvaters vor vier Jahren ihn schwer getroffen hatte. Wegen seiner Rechen- und Konzentrationsschwäche musste er seine Lehre zum Maler und Verputzer abbrechen. Er fand jedoch einen Betrieb, der ihn als ungelernten Arbeiter einstellte. In seiner Freizeit betätigt er sich als Sportkegler und als Hobbygärtner.

Durch seine Clique war er mit Mariuhana in Berührung gekommen und begann, Cannabispflanzen anzubauen. Von dieser Clique will er sich nun lösen. Der Amtsgerichtsdirektor Christoph Gillot setzte eine Geldstrafe in Höhe eines Monatslohns fest (1.700 EUR), die vom Verurteilten an einen gemeinnützigen Verein für Bewährungshilfe in Coburg bezahlt werden muss. Außerdem wird die Einhaltung des Drogenverbots durch zwei Urinuntersuchungen pro Jahr bzw. durch Haaruntersuchungen kontrolliert. Da alle Beteiligten mit dem Urteil einverstanden waren, wurde es sofort rechtskräftig. 

Mögliche Ausnahme

Wenn der Heranwachsende einen Arzt findet, der ihm medizinischen Cannabis verschreibt, kann er das richterliche Verbot umgehen. 

Dieses Urteil ist im Zusammenhang mit den aktuellen Regelungen zu medizinischem Cannabis in Deutschland kritisch zu sehen. Es gibt Studien, die eine THC Wirkung bei ADHS untersuchen und davon wollte der 19-Jährige profitieren. Natürlich muss ein Drogenmissbrauch durch Jugendliche ausgeschlossen werden. Doch wenn es eine Indikation gibt, ist dem Betroffenen mit Medizinalcannabis mehr geholfen als mit einer Verurteilung.

Quelle:

https://www.np-coburg.de/inhalt.statt-ritalin-cannabis-zur-selbsttherapie.a3807f72-4cb8-453c-bda7-5253610b5d75.html

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