Berlin/Hamburg. Das Bundesgesundheitsministerium hat zusammen mit anderen Ministerien ein Gutachten zur Cannabislegalisierung beim gemeinnützigen Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD Hamburg) beauftragt. Darin soll die geplante Cannabislegalisierung wissenschaftlich untermauert werden.
Warum noch ein Gutachten?
Das Gutachten soll bis zum 31. März 2023 vorliegen. Es ist geplant, dass das ISD die Ergebnisse den Ministerien zwei Wochen vorher präsentiert. Das ISD hat bereits Ende Oktober letzten Jahres ein Gutachten erstellt, auf welcher Grundlage die Eckpunkte zur Cannabislegalisierung erarbeitet wurden.
Warum hält es die Bundesregierung für notwendig, ein Gutachten zu erstellen? Die Ampel-Koalition plant die Cannabislegalisierung mit der Europäischen Union (EU) zu koordinieren, umso eventuelle rechtliche Probleme schon vorher aus dem Weg zu räumen (CannaTrust berichtete). Erste Absprachen mit der EU-Kommission zeigen laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), dass „sehr gute Argumente“ von Nöten sind.
Cannabislegalisierung wissenschaftlich untermauern
Sehr gute Argumente für eine Cannabis Legalisierung existieren in wissenschaftlichen Studien, vor allem aus den USA und Kanada, wo THC teilweise schon legal ist. Eine systematische Literaturrecherche soll den aktuellen Wissensstand zusammenfassen. Das ISD wird sich zudem mit fünf Fachleuten aus den USA, Kanada, Uruguay und der Schweiz besprechen.
Das Gutachten soll zeigen, dass folgende Ziele durch eine Legalisierung besser verwirklicht werden können als durch Prohibition:
- Kinder- und Jugendschutz
- Schwarzmarkt zurückdrängen
- Konsum nicht ausdehnen