BGH hebt Freisprüche im Fall „Bunte Blüte“ auf

BGH Bunte Blüte

Nachdem das Berliner Landgericht Anfang letzten Jahres fünf Angeklagten im Fall „Bunte Blüte“ freisprach, gab der Bundesgerichtshof (BGH) nun bekannt, dass das Urteil aufgehoben wurde. Es bleibt nun wieder einmal abzuwarten, ob die Verkäufer von CBD Blüten und anderen Cannabinoid-Produkten doch Haftstrafen verbüßen müssen.

Was war passiert?

Anfang 2019 importieren die Betreiber der „Bunte Blüte UG“ mehrmals sogenannte „Blütenstände der Cannabispflanze“ bspw. aus der Schweiz nach Deutschland. Die CBD Blüten wurden teilweise weiterverarbeitet und teilweise direkt an den Endkonsumenten über Kioske (Spätis) und online verkauft. Im Februar 2019 fing der Zoll dann eine Lieferung von 7,5kg aus Luxemburg kommend ab, in der ein Gesamt-THC-Gehalt von 9g ermittelt wurde. Nach Ansicht der Strafverfolgungsbehörden handelt es sich hierbei um Betäubungsmittel und gegen insgesamt 5 mehr oder weniger beteiligte Personen wurde ein Strafverfahren eingeleitet (wir berichteten).

Im März 2022 entschied das Berliner Landgericht dann, dass es sich bei den gehandelten Erzeugnissen zwar um Betäubungsmittel handle, man aber kein strafrechtliches Fehlverhalten nachweisen könne. Das Landgericht war zu dem Urteil gekommen, dass die Angeklagten ihr illegales Handeln weder erkannten noch fahrlässig verkannten – vereinfacht gesagt: Die Beteiligten wussten es nicht besser und hatten ausreichen Gründe dafür, davon auszugehen, dass die Produkte legal seien.

BGH: Berliner Landgericht hat die Aussagen nicht ausreichend geprüft

Nachdem die Angeklagten – der Geschäftsführer und Vertriebsleiter, 2 Mitarbeiter sowie 2 Teilhaber – sich fast 1 Jahr lang in Sicherheit wähnen konnten, droht ihnen nun doch erneut eine Strafe. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil (Freispruch), nachdem die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatte, nun auf – der Grund: Das Urteil sei rechtsfehlerhaft. Genau genommen bemängelte der BGH folgende Punkte:

  • Es wurde sich nicht ausreichend mit der Glaubhaftigkeit der Aussagen der Angeklagten auseinandergesetzt
  • Es wurden keine Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen und Vorstrafen der Angeklagten getroffen
  • Es wurde sich nicht ausreichend damit auseinandergesetzt, dass die Angeklagten damit warben, dass ihr Produkte entgegen der „Behauptung einiger selbst ernannter Experten, Polizisten und Richter“ keine Rauschwirkung hätten

Dadurch wurden möglicherweise Hinweise auf ein bewusst illegales Handeln nicht erkannt. Eine Strafkammer des Landgerichts Berlin muss nun erneut über den Fall verhandeln. Hier wird es dann vor allem darum gehen, zu ermitteln, ob die Angeklagten wissen konnten oder gar wussten, dass sie mit Betäubungsmitteln handelten.

In Zeiten der anstehenden Legalisierung von Cannabis für den Freizeitgebrauch mag einem der enorme Justizaufwand in diesem seit nunmehr 4 Jahren andauernden Fall wohl etwas unnötig vorkommen. Zudem kann man sich durchaus fragen, ob das BGH-Urteil aus 2022 zur Legalität von CBD Blüten hier mit reinspielt. Wann und mit welchem Ergebnis dieser Prozess ein Ende finden wird, bleibt nun noch weitere Monate lang ungewiss.

Quelle: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023010.html

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