Bundestagsbeschluss: CBD Vape- und Liquid-Hersteller sehen schwierigen Zeiten entgegen

CBD neue Gesetzgebung

E-Zigaretten enthalten Nikotin und werden entsprechend gesetzlich so eingestuft. Soweit so nachvollziehbar. CBD Liquids enthalten nachweislich kein Nikotin und werden vom Gesetzgeber so eingestuft, als enthielten sie das bekannte Nervengift der Tabakpflanze. Mit dieser kuriosen Situation sehen sich nunmehr Hersteller und Händler von CBD Vapes und Liquids konfrontiert. Der Bundestag hat kürzlich beschlossen, dass nicht nikotinhaltige E-Zigaretten, nachfüllbare Behälter und Liquids gesetzlich so betrachtet werden wie deren nikotinhaltige Gegenstücke. Hier den Begriff „Gleichmacherei“ zu verwenden, dürfte allzu verständlich sein. Weitläufige Werbebeschränkungen für die Marktteilnehmer sind da auch nur eine der Herausforderungen, die sich in Zukunft ergeben werden. 

Niemand würde ernsthaft behaupten, dass Rauchen gesund ist. Aber wie bei so vielen „Genüssen des Lebens“ bringt es der Aufklärung wenig, wenn alles identisch behandelt wird. Das Glas Rotwein am Wochenende ist eine andere Dimension des Alkoholkonsums als die allabendliche halbe Flasche Korn zum Einschlafen. So ist es auch mit dem Rauchen. Aus medizinischer Sicht lässt sich eine nikotinfreie CBD Vape (Verdampfer) nicht mit einer E-Zigarette vergleichen, deren Liquid hohe Mengen an Nikotin enthält. Genau dies wurde aber unlängst durch den Bundestag getan, nämlich in dem Beschluss vom 02. Juli 2020.

Umfassende Werbeverbote für CBD Vape Produkte  

Die Formel 1 hat es Ende der Neunzigerjahre gespürt und im TV ist es schon seit Jahrzehnten Realität: ein umfangreiches Tabakwerbeverbot. Ohne Zweifel eine sinnvolle Maßnahme, die nun aber ohne weitere wissenschaftliche Reflexion auch auf die CBD-Branche insofern übertragen wird, dass Produzenten und Händler von CBD Vapes und Liquids keinerlei Werbung mehr schalten dürfen. Verboten sind jede Form der Außenwerbung, das Verteilen von Proben oder Werbung in Funk und Fernsehen. Inwiefern medizinisch sinnvoll, soll hier gar nicht Thema des Artikels sein. Fakt ist, dass der weitere Weg für die Marktteilnehmer mit vielen Hürden gepflastert sein dürfte. Bislang war es so, dass CBD Vape Produkte vom deutschen Tabakproduktegesetzt ausgenommen sind. Somit war Werbung erlaubt. Ab dem 1. Januar 2021, wenn der Bundestagsbeschluss Gesetzeskraft erlangt, ändert sich das.

 „Viele meiner Kunden bieten CBD-haltige Flüssigkeiten für E-Zigaretten an und sind besorgt über die Änderungen“,

so Julia Seestädt, Rechtsanwältin aus Hamburg und für zahlreiche Mandanten aus der Cannabisindustrie tätig.

Meldepflichten wie für die Tabakindustrie 

Neben den umfassenden Werbeverboten gelten ab kommendem Jahr auch de facto dieselben Meldepflichten wie für Tabakproduzenten und -händler. Nach der neuen Gesetzgebung sind die Hersteller von CBD Vapes und Liquids verpflichtet, die Behörden über den Inhalt, den Herstellungsprozess und andere Details ihres Produktes zu informieren.

Anwältin Seestädt findet hierzu deutliche Worte:

„Diese Änderung ist weniger eine Einschränkung als vielmehr ein erheblicher finanzieller Aufwand. In Zukunft werden Produkte möglicherweise erst nach der Benachrichtigung und einer Wartezeit von sechs Monaten auf den Markt gebracht.“

Das Parlament argumentiert mit dem Schutz der Bürger vor gesundheitlichen Gefahren. Ein wichtiges Anliegen; dennoch hätte es einer genaueren Untersuchung bedurft, um hier angemessene Vorkehrungen zu treffen. Immerhin ein schwacher Trost bleibt den Herstellern und Händlern: Das Verbot für Außenwerbung gilt erst ab 2024.

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