Aktivist zeigt sich selbst wegen gekauftem Hanftee an

Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Wenn man diese Schlagzeile liest, klingt es zunächst ein wenig skurril. Immerhin ist es nicht typisch für Cannabis-Aktivisten, die Aufmerksamkeit der Justiz auf sich zu ziehen. Doch Tobias Pietsch, der Inhaber von drei Läden für Hanfprodukte, machte am 5. August genau das. Der Grund: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Beweismittel war eine 100-Gramm-Packung Hanftee aus einem größeren Supermarkt, die der 36-Jährige auch direkt mitgebracht hat.

Nach Razzia folgt ein Verfahren

Am 24. Januar 2019 wurden die „Hanfnah“-Geschäfte von Tobias Pietsch in Freiburg und Lahr, damals waren es noch zwei, von der Polizei nach einer Anzeige aus der Bevölkerung in Beschlag genommen. Die Beamten konfiszierten beinahe vier Kilo Hanfblüten und Hanfharz und dazu ca 5000€. Tobias Pietsch gab direkt an, dass es sich hier um legale Ware handelte, die er als Hanftee verkauft neben hanfhaltigen Kosmetikprodukten, Nahrungsmitteln, Textilien und Growshop-Utensilien. Die Staatsanwaltschaft war jedoch anderer Meinung und eröffnete ein Verfahren gegen Pietsch. Der Vorwurf lautete hierbei „Handeltreiben mit Betäubungsmitteln“.

Leider sind Razzien kein ungewöhnlicher Vorgang. In den letzten Jahren wurden immer öfter Inhaber von Hanfläden in ganz Deutschland angeklagt und teilweise auch verurteilt.

Ist CBD-Hanf legal oder nicht?

Die Antwort auf diese Frage ist kompliziert. Dabei gibt es laut Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes deutliche Vorgaben: Der Umgang mit Hanf ist nur dann legal, wenn der THC-Gehalt unter 0,2 % liegt, er ausschließlich gewerblichen ist, zu wissenschaftlichen Zwecken dient und ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen werden kann. Dieser Punkt ist oft ein Streitthema vor Gericht. Außerdem muss das Produkt offiziell als Nahrungsmittelergänzung, Aroma-Öl o.ä. bei der Behörde gemeldet werden. Solange es aus EU-zertifiziertem Nutzhanf erworben wurde und ohne Heilversprechen verkauft wurde, liegt man rechtlich auf der sicheren Seite.

100 Gramm Hanftee aus dem Supermarkt

Zurück zu Tobias Pietsch. Das Beweismittel wurde in einem größeren Supermarkt erworben, um keinen Ladeninhaber in Schwierigkeiten zu bringen. Theoretisch müsste dann die Supermarktkette genauso durchsucht werden wie Geschäfte des Aktivisten. Doch zu seiner Überraschung wurde die Packung Hanftee gar nicht erst angenommen. Dazu gab es das Statement, dass es nicht üblich wäre, Beweismittel gleichzeitig mit einer Anzeige entgegenzunehmen. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt, Tobias Pietsch dagegen strebt nach einem Freispruch. Dieser würden nicht nur die Gerichtskosten und andere Auslagen ersparen.

Für Tobias Pietsch geht es darum, Rechtssicherheit zu schaffen. Das Problem ist, dass es zu dem Thema keine einheitliche Rechtsprechung gibt. Dies möchte der Aktivist mit seiner Selbstanzeige beweisen. Das Urteil wird rechtskräftig, wenn beide Seiten keinen Erfolg haben. Doch dem Aktivisten ist es auf jeden Fall wert, wegen seiner Selbstanzeige verurteilt zu werden.

Für Hendrik Brettschneider, dem CEO von CannaTrust.eu, der unabhängigen und neutralen Bewertungsplattform ist diese Aktion eher nicht nachvollziehbar. Hierzu sagte er:

Ich muss sagen, wenn alle CBDler die anderen reinreiten, egal wie groß, weil man selbst ungerecht behandelt wurde, dann ist die Branche noch viel schneller am Ende. Ich kann seine Gedanken nachvollziehen, aber finde das nicht richtig.

Über den Autor