Einer Firma aus der Vulkaneifel wird zulasten gelegt, cannabinoid-haltiges Tofu in den Verkehr gebracht zu haben. Die Inhaberin der Firma reichte daraufhin Klage ein, die allerdings abgewiesen wurde. Das Verwaltungsgericht Trier begründet die Ablehnung damit, dass Nahrungsmittel mit Cannabisbestandteilen gemäß der europäische Lebensmittelverordnung (Novel Food) zulassungspflichtig seien. Das Gericht berücksichtigte die Begründung der Klägerin, dass Hanf eine Jahrtausende alte Tradition in Europa hat, nicht.
CBD-Tofu nicht verkehrsfähig ohne Zulassung
Das angeklagte Unternehmen stellt eigenhändig pflanzliche Bio-Lebensmittel wie Tofu und Pflanzendrinks her. Nun wurde das Inverkehrbringen des CBD-haltigen Tofus untersagt. Nicht Tofu, sondern die Kombination aus Tofu mit CBD stellt demnach das Problem dar. Das Gericht begründet, dass ein neuartiges Lebensmittel ohne vorherige Zulassung nicht verkehrsfähig sei.
Sämtliche Bemühungen der Klägerin waren vergeblich, sowohl der Eilantrag gegen die Einordnung als neuartiges Lebensmittel als auch die dann folgende Beschwerde. In der Klage versuchte die Inhaberin auf die europäische Verzehrgeschichte der Hanfpflanze aufmerksam zu machen, die auch für den in der Pflanze vorkommenden Cannabidiol-Bestandteil gelte. Der Geschichte zufolge sind Hanf und auch CBD nicht neuartig.
Verstoß gegen Novel-Feed-Verordnung
Die Richter wiesen auch diese Begründung zurück und legen den Verkauf des CBD-Tofus als Verstoß gegen die europäische Novel-Food-Verordnung fest. Begründet wurde, dass neuartige Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet worden seien, ausschließlich dann erlaubt sind, wenn sie in der Unionsliste stehen.
Außerdem diente ein Präzedenzfall zugunsten des Gerichts: Bereits im April 2022 entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem Fall zu CBD-Nahrungsergänzungsmitteln, dass CBD-Tropfen zulassungspflichtige Arzneimittel seien (CannaTrust berichtete).
Quellen:
- https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vgtrier-6k363021tr-cbdtofu-zulassungspflichtig-eu-novel-food-neuartiges-lebensmittel/
- https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/trier/nahrungsmittel-aus-der-eifel-mit-cannabis-ist-zulassungspflichtig-100.html