Grünes Licht für Cannabis-Pilotprojekt in Basel

Gruenes Licht fuer kontrollierte Cannabisabgabe

Die Schweiz genehmigt der Stadt Basel das Cannabis-Pilotprojekt. Demnach darf Cannabis ab Herbst zu Genusszwecken in Apotheken in Basel erworben werden. Anhand dieses Pilotprojekts soll geschaut werden, ob es eine gute Alternative ist, die dann auch künftig zur Regelung werden kann. Auch andere Schweizer Städte haben einen Antrag auf die Durchführung eines solchen Projekts gestellt, die allerdings noch auf Genehmigung warten.

In der Schweiz darf Cannabis zu medizinischen Zwecken vom Arzt verschrieben werden. Allerdings ist es verboten, Cannabis anzubauen, zu importieren, Produkte daraus herzustellen und zu sie verkaufen. Trotz dieser Regelungen ist Cannabis-Konsum weit verbreitet und Marihuana auf dem Schwarzmarkt in Fülle zu erhalten. Gesundheitsbehörden der Schweiz geben sogar an, dass Cannabis (THC) die am meisten konsumierte illegale Droge sei.

Anderungen des Betäubungsmittelgesetzes 

Vor einem Jahr ist in der Schweiz eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft getreten, die Pilotversuche für den regulierten Cannabisverkauf ermöglicht. Zwischenzeitlich wurden strenge Voraussetzungen für die Durchführung des Projekts festgelegt. Nun hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) der Stadt Basel grünes Licht gegeben. Das Projekt wird von der Universität Basel, den Universitären Psychiatrischen Kliniken und dem Gesundheitsdepartement Basel-Stadt angeleitet und durchgeführt.

Ablauf des Cannabis-Pilotprojekts

Personen, die an dem Projekt teilnehmen möchten, können sich darauf bewerben. Voraussetzung für die Probanden ist, dass sie in Basel sesshaft sind und bereits regelmäßig Cannabis konsumieren. Geplant ist, dass rund 400 ausgewählte Personen dann verschiedene Cannabisprodukte in bestimmten Apotheken erwerben können und direkt Vorort fachliche Beratung erhalten. Damit soll der Konsum kontrollierter und risikoärmer werden. Das Projekt soll über eine Zeitspanne von zweieinhalb Jahren laufen.

Voraussetzung für Cannabis-Produkte

Die zu erwerbende Produkte mit Cannabis müssen hohe Qualitätsanforderungen einhalten und biologischem Anbau entstammen. Des Weiteren dürfen diese Produkte nicht beworben werden, es gilt ein vollständiges Werbeverbot. Laut BAG ist es Teilnehmern untersagt, Studiencannabis an andere Personen weiterzugeben. Bei Nichteinhalten drohen geeigneten Maßnahmen und bei Wiederholung der Ausschluss vom Pilotversuch.

Ziele der Studie

Mit dem Cannabis-Pilotprojekt soll bezweckt werden, Veränderungen des Konsumverhaltens zu ermitteln, wenn Cannabis legal erhältlich ist. Es erfolgen regelmäßig medizinische Kontrollen der teilnehmenden Personen, um den Gesundheitszustand zu überwachen. Wissenschaftler begleiten das Projekt, um zu prüfen, ob der regulierter Verkauf in Apotheken einer alternativen Regulierungsform entsprechen könnte. Damit sollen wissenschaftliche Grundlage für zukünftige Entscheidungen der Schweiz zur Regelung von Cannabis ermittelt und erweitert werden.

Wie sieht es in Deutschland aus?

In Deutschland darf THC wie auch in der Schweiz bereits für medizinische Zwecke verschrieben werden (siehe auch CBD auf Rezept). In der Drogenpolitik geschieht derzeit ein grundlegendes Umdenken. Die Regierung möchte ähnlich wie in der Schweiz eine kontrollierte Abgabe von THC-haltigem Cannabis einführen. Die Wirkung von THC, einem Stoff aus der Hanfpflanze, ist psychoaktiv. Cannabis soll also demnächst zu Genusszwecken an Erwachsene unter hohen Sicherheitsbedingungen verkauft werden dürfen.

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