Berlin. Der Bundesgesundheitsminister plant ein Gutachten in Auftrag zu geben, welches die positiven Argumente für eine Cannabislegalisierung untermauert. So möchte er die EU überzeugen.
Gutachten parallel zum Gesetzesentwurf
Vor über einem Jahr wurde die Cannabis Legalisierung im Koalitionsvertrag beschlossen, ein Gesetzesentwurf liegt immer noch nicht auf dem Tisch. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gab letzte Woche auf einer Pressekonferenz bekannt, dass er plant die Vorteile der Cannabislegalisierung durch ein Gutachten zu untermauern, umso die Europäische Union (EU) von dem deutschen Vorhaben zu überzeugen. Der Gesetzesentwurf soll parallel zum Gutachten formuliert werden.
„Wir geben ein Gutachten in Auftrag, um die EU-Kommission davon zu überzeugen, dass durch unser geplantes Gesetz der Cannabis-Konsum begrenzt werden kann. […] Die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene ist der beste Weg, um den steigenden Konsum bei Jugendlichen in den Griff zu bekommen. Ich bin überzeugt, dass am Ende auch die Kommission dieser Argumentation folgen wird.“
Karl Lauterbach (SPD), Bundesgesundheitsminister
Deutscher Vertreter bisher nur einmal in Brüssel
Da die geplante Legalisierung von THC entgegen internationalem Recht steht (CannaTrust berichtete), will die deutsche Ampel-Regierung erst die EU „um Erlaubnis fragen“. Laut Legal Tribune Online traf sich EU-Generaldirektorin Monique Pariat bisher nur einmal mit dem Staatssekretär des Bundesgesundheitsministeriums Thomas Steffens und kurz darauf mit dem Legalisierungsgegner Klaus Holetschek (CSU) getroffen.
Die Wirkung von THC kann negative Auswirkungen auf ein Gehirn in der Entwicklung haben. Dieses Argument führen Legalisierungsgegner an. Auch sogenannte synthetische Cannabinoide, welche Gras vom Schwarzmarkt oft enthält, sind gefährlich für die Gesundheit. Ziel der Cannabislegalisierung ist es, den Gesundheitsschutz zu verbessern.
Wie geht es weiter mit der Cannabis Legalisierung in Deutschland?
Zunächst wollte die deutsche Bundesregierung der EU gegenüber eine Interpretationserklärung abgeben und so Brüssel schon vor einem Gesetzesentwurf notifizieren (CannaTrust berichtete). Allerdings werden sich die Beteiligten nun erst bewusst, dass die EU erst auf ein konkretes Gesetz reagieren kann. Verständlicherweise entsteht so Unmut bei denjenigen, die auf eine Cannabislegalisierung hoffen.
Denn viele Aspekte sind schon von Anfang an bekannt. So wusste die Ampel-Koalition, dass THC in der EU illegal ist und eine Legalisierung somit gegen EU-Recht verstößt. Der entscheidende Aspekt der Legalisierungspläne ist es, diesen Aspekt zu lösen. Auch ist das rechtliche Prozedere bekannt: Die EU kann keine Eckpunkte erlauben, sondern nur einen konkreten Gesetzesentwurf.
Fazit
Die Cannabislegalisierung scheint in weite Ferne zu rücken. Ob sie wirklich kommt oder nicht, ist nicht sicher. Es bleibt abzuwarten, was die deutsche Bundesregierung tut, wenn die EU mit dem Gesetzesentwurf zur Cannabislegalisierung nicht einverstanden ist. Ob Deutschland dann einfach aufgibt oder andere Wege sucht, ist jetzt nicht abzusehen. So gibt es Stimmen in Deutschland, die vorschlagen, medizinisches Cannabis rezeptfrei zu machen.
Quellen:
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/bmg-laesst-cannabis-gesetz-begutachten.html
- https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/cannabis-legalisierung-eu-kommission-bruessel-holetschek-lauterbach-gutachten-gesetzentwurf/
- https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/cannabis-legalisierung-lauterbach-gesundheitsminister-gutachten-eu-kommission/