Kein „Weed“ im Markennamen von Cannabis-Produkten

Cannabis Markenschutz

Worte wie Weed, Hanf, Pot, Marihuana, Cannabis, Gras oder Hasch sollten Hersteller von Cannabis-Produkten bei der Namensvergabe vermeiden – damit keine illegalen Drogen verherrlicht werden. Gerade bei Cannabis- und CBD-Produkten, wo die Nachfrage und die Absatzzahlen immer größer werden, ist den Unternehmen zu empfehlen, rechtzeitig an den Markenschutz zu denken. Auch für die kommende Cannabis-Legalisierung sollte die Bundesregierung klären, wie Cannabis-Absetzer ihre Marken schützen können.

Gesetzgebung zu Cannabis-Marken

Generell ist die die Registrierung von Cannabis-Marken in Deutschland und der EU erlaubt. Zu beachten ist allerdings, dass die zu schützende Marke nicht gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten eines EU-Mitgliedsstaates verstößt. Folge eines solchen Verbotes wäre ein absolutes Eintragungshindernis.

Ein Verstoß spezifisch bei Cannabis- und Cannabinoid-Produkten liegt darin, wenn der Markenname und/oder das Logo den Eindruck vermittelt, dass der Konsum von Cannabis als illegale Droge verherrlicht wird. 

Vorsicht bei Wahl des Markennamens

Unternehmen von Cannabis- oder Cannabinoid-Produkten sollten sich genaue Gedanken zum Markennamen machen. In der Vergangenheit wurden diverse Markenanmeldungen aus dem Grund „der Drogen-Verherrlichung“ abgelehnt. Selbst wenn ein Produkt innerhalb der EU frei vermarktet werden darf und gerade nicht gegen die öffentliche Ordnung verstößt, denn CBD ist legal, geht es bei der Markenregistrierung grundsätzlich um den Markennamen und das Logo selbst.

Ablehnung diverser Markenanmeldungen

In einem Fall ging es um einen Markennamen, der das Wort „Cannabis“ enthält und auf dem Logo Cannabis-Blätter abgebildet hat. Nach Ansicht des Gerichtshofs weise der Name mit dem Logo auf den Konsum von Cannabis als psychoaktive Droge hin. Für Deutschland und die EU gilt: Das in der Hanfpflanze enthaltene THC ist illegal.

In einem anderen Fall zeigte eine Wort-/Bildmarke die Abbildung eines Löwen, mit einem Cannabis-Blatt in der Hand und dem Schriftzug „Weed“. Auch diese Anmeldung wurde wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung und gute Sitten abgelehnt. Hier entstünde der Eindruck, dass der Konsum oder die Herstellung von Cannabis als illegale Droge akzeptiert oder sogar unterstützt würde.

Allein das Wort „Weed“ reichte bei einer Markenanmeldung als Grund zur Ablehnung. „Weed“ sei im allgemeinen Sprachgebrauch mit Cannabis als psychoaktiver Droge in Verbindung zu bringen.

Fazit

Auch wenn die Akzeptanz für Cannabinoid Produkte in den meisten Teilen der EU steigt, ist die Rechtsprechung beim Schutz von Cannabis-Marken noch sehr eingefahren. Daher ist allen Unternehmen zu raten, Worte wie Weed, Hanf, Pot, Marihuana, Cannabis, Gras oder Hasch bei der Namensvergabe der Marke zu vermeiden. Unter anderem könnte anwaltliche Beratung bei diesem sensiblen Thema hinzugezogen werden.  

Die Frage ist, wie nach der Cannabis-Legalisierung mit dem Markenschutz von Cannabis-Produkten umgegangen werden soll?

Quelle:

  • hanf-magazin.com/recht/rechtslage-deutschland/achtung-beim-markenschutz-fuer-cannabis-produkte/

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