Pressemitteilung: Beweise nur zwischen ’96 & ’97: Rechtliche Überprüfung der Novel Food Argumentation des BVL durch CannaTrust

Rechtliche Ueberpruefung Novel Food

Berlin, 16.07.2020 – CannaTrust befindet sich weiterhin im Austausch mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) über die Frage der Einordnung von CBD-haltigen Produkten nach der Novel Food-Verordnung. 

Bekanntermaßen ist das BVL bisher der Auffassung, dass keine  ausreichenden Verwendungsnachweise vorliegen, um zu belegen, dass es  sich bei diesen Produkten nicht um neuartige Lebensmittel handelt.

Sowohl im Gespräch als auch erneut in einem Schreiben vom 11. Juni 2020 hat das Bundesamt gegenüber CannaTrust einen entscheidenden Punkt für  diese Bewertung dargelegt: Nach Auf-fassung des BVL sind ausschließlich Verwendungsnachweise aus dem Zeitraum April 1996 bis Mai 1997 zu  berücksichtigen. Der Stichtag des 15. Mai 1997 lässt sich dabei aus der Novel Food-Verordnung entnehmen. Die Beschränkung des relevanten Zeitraums auf Verwendungen nach Ende März 1996 erscheint hingegen fragwürdig.

Das BVL argumentiert, dass bis zum Ende März 1996 alle Hanfsorten und alle Teile der Hanfpflanze, die CBD enthalten können, dem Betäubungsmittelgesetz unterstanden. Für Stoffe, die einem solchen Verkehrsverbot unterliegen, kommt der Nachweis einer sicheren Verwendung  nach Auffassung des Bundesamtes grundsätzlich nicht in Betracht.

Diese Sichtweise des BVL schränkt die Möglichkeiten eines aus-reichenden Verwendungsnachweises CBD-haltiger Produkte vor 1997 massiv ein. Alle älteren Verwendungsnachweise fallen so aus der Betrachtung heraus.

Daher hat CannaTrust sich entschieden, eine umfassende rechtliche Begutachtung dieser Argumentation bei einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei in Auftrag zu geben. Es wird zu prüfen sein, ob das europäische und das deutsche Recht tatsächlich – wie das BVL meint – den Großteil aller Verwendungsnachweise ausschließen.

Hendrik Brettschneider, Gründer und CEO von CannaTrust, sagt hierzu:

hendrik

„Es scheint offensichtlich, dass es eine Rechtsgrundlage dafür gibt, dass das BVL auch Beweise vor 1996 akzeptieren muss. Wir hoffen nun, dass unsere Anwälte diese Rechtsgrundlage und Argumentation finden werden. Für die CBD Branche ist es eine große Chance, da in der letzten Zeit schon viele Beweise (vor 1996) gefunden wurden. Ich möchte mich an dieser Stelle auch für die gute, sachliche und faire Diskussion mit dem Bundesamt bedanken. Es wird uns ganz klar vermittelt, dass man in einigen Punkten durchaus gesprächsbereit ist, solange man seriös und fundiert argumentiert.“

Weitere Quellen:

https://cannatrust.eu/wiki/pressemitteilung-cannatrust-bvl/

Für Fragen zur Pressemitteilung oder zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an info@cannatrust.eu oder per Telefon an +49 30 403 674 100. Alle Bilder aus dieser Pressemitteilung dürfen verwendet werden.

CannaTrust GmbH
Alexanderplatz 1
10178 Berlin
www.cannatrust.eu
www.cannatrust.uk

Über den Autor