Erst kürzlich haben wir über die neuen CBD Richtlinien in Südafrika berichtet, nun liberalisiert das Land seinen Umgang mit Cannabis. Der private Anbau ist in relativ großem Umfang möglich, auch darf eine erwachsene Person einer Anderen Hanf abgeben, sofern dies nicht als offizieller Handel betrieben wird. Schon seit längerem zeichnen sich in dem Staat am Kap der Guten Hoffnung einige Veränderungen ab, spätestens seit dem Urteil des nationalen Verfassungsgerichtes im Jahr 2018. Die Nationalversammlung in Kapstadt sowie die Regierung in Pretoria – Südafrika hat mehrere Hauptstädte – reagieren mit den Änderungen zudem auf die Tatsache, wonach Cannabis die in allen Altersschichten am häufigsten konsumierte Droge in dem Land ist. Angepasst wurden auch strafrechtliche Sanktionen, sogar für Personen, die zuvor wegen illegalem Cannabisbesitz abgeurteilt wurden.
Rund um den Globus mehren sich die Staaten, die Ihre Cannabis-Politik überdenken, anpassen und liberalisieren. Dazu gehört jetzt auch Südafrika, das seine Gesetzgebung in vielen Punkten verändert hat. Bereits 2018 entschied der südafrikanische Verfassungsgerichtshof, dass der Konsum von Cannabis sowohl für den persönlichen als auch für den medizinischen Gebrauch legal ist. Justizminister Ronald Lamola erinnert sich an die Zeit nach dem Richterspruch: „“Das Urteil wurde für 24 Monate ausgesetzt, damit das Parlament diese Abschnitte korrigieren kann“ Nun 2020 ist es soweit. Auch die strafrechtliche Betrachtung wurde geändert, sogar von den Konsumenten, die vor der Gesetzesänderung wegen illegalem Besitz von Cannabis verurteilt wurden.
Großzügige Auslegung des „privaten Raums“
Wurde die Cannabis-Nutzung vorher auch im privaten Umfeld sanktioniert, sind die Grenzen für den privaten Anbau und Konsum nun sehr breit gesteckt. Das beginnt schon bei der Betrachtung, was als „privater Ort“ für die Kultivierung und den Konsum von Cannabis betrachtet wird. Im Einzelnen sind dies (sofern in privater Hand):
- Gebäude
- Zimmer
- Wohnhäuser
- Schuppen
- Zelte
- Wohnwagen
- Boote
- Grundstücke
Mengengrenzen müssen eingehalten werden
Es darf somit überall dort Hanf angebaut und genutzt werden, wo die Öffentlichkeit von Rechts wegen keinen Zutritt hat. Allerdings gibt es Obergrenzen für die Mengen. Für den privaten Gebrauch gelten folgende Grenzwerte:
- Samen und Sämlinge dürfen in unbegrenzter Menge genutzt werden
- Vier Blütenpflanzen für Alleinstehende oder acht für Häuser mit zwei oder mehr Erwachsenen
- 600 Gramm getrocknetes Cannabis, wenn man allein lebt oder 1,2 Kilogramm in Häusern mit zwei oder mehr Erwachsenen
- 1,2 kg getrocknetes Cannabis oder Cannabisäquivalent pro Wohnung, die von zwei oder mehr erwachsenen Personen bewohnt wird
Der Gesetzesentwurf sieht auch vor, dass eine erwachsene Person ohne Vergütung einer anderen erwachsenen Person Hanf für den persönlichen Gebrauch zur Verfügung stellen kann, sofern die oben genannten Mengengrenzen eingehalten werden. Und auch an öffentlichen Orten darf Cannabis zumindest besessen werden, sofern es für den privaten Gebraucht bestimmt ist und eine Gesamtmenge von 100 Gramm nicht überschreitet.