Zürich: Bald wird Cannabis legal verkauft

Schweizer Betäubungmittelgesetz

Ein neuer Artikel im Schweizer Betäubungsmittelgesetz macht es möglich, bald legal Cannabis zu verkaufen. Der Artikel sagt aus, dass die Abgabe von Rauschmitteln in Experimenten erlaubt ist. Nun kann die Universität Zürich gemeinsam mit der Stadt eine Cannabis-Studie durchführen.

Geplante Cannabis-Studie

Da gegen diesen neuen Artikel kein Referendum ergriffen worden sei, sind Experimente zum Verkauf in Apotheken oder Social Clubs unter gewissen Einschränkungen ab sofort erlaubt. Das Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich teilte mit, dass somit Pilotversuche mit reguliertem Cannabisverkauf möglich seien.

Bis Ende 2021 würden die Vorbereitungen zur Durchführung der geplanten Cannabis-Studie andauern, teilte die Stadt und die Universität Zürich mit. Das Interesse für ein derartiges Projekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis liegt nicht nur für die Stadt Zürich, sondern auch für die Städte Bern, Genf und Basel vor. Sie alle stehen mit ihren Projekten in den Startlöchern, die wegen Widerstand aus der Politik bisher nicht durchgeführt werden konnten.

Eingeschränkter Cannabis-Verkauf ab 2022

Bereits in der zweiten Jahreshälfte möchten die Stadt und die Universität Zürich ihr Projekt der kantonalen Ethikkommission und danach dem BAG zur Kontrolle und Bewilligung vorlegen. Wenn alles nach Plan verläuft, solle der Start der Studie und damit der Verkauf von Cannabis ab 2022 möglich sein. Allerdings solle eine begrenzte Teilnehmerzahl erlaubt sein, um sich „auf das für die wissenschaftliche Aussagekraft erforderliche Mass“ zu begrenzen. Unter diesen Einschränkungen gehen Experten davon aus, dass maximal 5000 Personen Cannabis legal erhalten werden.

Morten Keller, Direktor der Städtischen Gesundheitsdienste, äußerte, dass der Verkauf nicht nur in Apotheken, sondern auch in Social Clubs (damit sind privat organisierte Vereine gemeint) durchgeführt und kontrolliert würden.

Erwartungen zum Cannabis-Expertiment

Unter diesen strikten Auflagen des BAG sei kein großer Ansturm auf das legale Cannabis-Angebot zu erwarten, so Keller. Bei einer Umfrage im Jahr 2016 hat sich gezeigt, dass lediglich ein paar Hundert Personen in der Stadt Zürich bereit wären, kontrolliert Cannabis zu erwerben. „Kontrolliert“ bedeutet, dass die Angabe von Name und Adresse erforderlich sind und eine ärztliche Begleitung mit inbegriffen ist. Darüber sei Herr Keller nicht gerade überrascht:

„Der 0815-Cannabis-Konsument will wohl eher nicht, dass die Stadt Zürich weiß, dass er konsumiert.“

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Quelle:

https://www.msn.com/de-ch/nachrichten/other/z%C3%BCrich-kann-testweisen-verkauf-von-cannabis-starten/ar-BB1cQEIi

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