Frankreichs höchstes Berufungsgericht – der Kassationshof – entschied am vergangenen Mittwoch, den 23. Juni 2021, dass der Verkauf von in Europa produzierten CBD Produkten legal sei.
Bisher widersprach die französische Gesetzgebung dem geltenden EU-Recht, welches den freien Warenverkehr durch die EU- Mitgliedsstaaten erlaubt.
Kassationshof stützt Entscheidung auf EUGH-Urteil
Der Kassationshof (Cour de cassation) stützte sich bei seiner Entscheidung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom vergangenen November.
Basierend auf dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union darf kein nationales Gesetz den Verkauf von CBD verbieten, insbesondere wenn dieses legal in einem Mitgliedsstaat hergestellt wurde.
„Ohne zu prüfen, ob die beschlagnahmten Substanzen nicht legal in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union hergestellt worden waren, versäumte es das Gericht, eine Grundlage für seine Entscheidung zu liefern“
, so der Kassationshof in seinem Urteil. Auch erinnert er daran, dass es den Behörden obliegt, durch Sachverständigengutachten festzustellen, ob das vermarktete Produkt illegal sei. So schrieb das Gericht in seinem Urteil weiter:
„Ein auch nur vorläufiges Verbot des Inverkehrbringens von Produkten, die Cannabidiol enthalten, kann nicht angeordnet werden, wenn nicht bewiesen ist, dass die fraglichen Produkte in die Kategorie der Betäubungsmittel fallen“.
Verkauf von CBD in Frankreich weiterhin unklar
Bislang erlaubt Frankreich den Verkauf von Cannabisfasern und -samen, die einen THC-Gehalt von weniger als 0,2 % enthalten.
Der Kassationshof entschied allerdings nicht darüber, ob der Verkauf von CBD insbesondere von CBD Blüten in Frankreich legal sei oder nicht, und schickte den Fall an ein unteres Gericht in Grenoble zurück.
Nun liegt es an dieser Instanz zu versuchen, die Regeln für den Verkauf von CBD zu klären.
Wachsender CBD Markt
In der Zwischenzeit haben sich Geschäfte, die CBD-Tees und CBD Öle verkaufen, in der Grauzone des Gesetzes weiter ausgebreitet.
Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs sollte zum jetzigen Zeitpunkt nicht die Grundlagen des wachsenden CBD-Marktes erschüttern:
„Wir sind beruhigt durch diese Entscheidung, die bestätigt, dass der Verkauf von CBD jemanden nicht zum Drogenhändler macht“, sagt Aurélien Delecroi Präsidentin der Hanfberufsgenossenschaft.
Quellen:
- https://www.myweedo.de/gruene-seiten/politik/frankreich-gericht-erlaubt-vermarktung-cbd-blueten/
- https://www.lemonde.fr/societe/article/2021/06/23/la-cour-de-cassation-desserre-l-etau-sur-la-vente-de-cbd-en-france_6085418_3224.html