Behörden möchten der Beliebtheit von CBD-Ölen in der Schweiz entgegenwirken und behaupten, dass Cannabidiol Produkte immer häufiger zur berauschenden Wirkung eingenommen werden. Demnach hat das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Gesetzgebung erteilt, die besagt, dass CBD-haltige Duftöle seit dem 29. März vergällt werden müssen. CBD-Ölen wird bei der Vergällung ein Geschmacksstoffe zugesetzt, der das Produkt ungenießbar macht. Damit soll eine missbräuchliche Einnahme unterbunden werden. Hanf-Produzenten, Händler und die IG Hanf stellen sich dem nun entgegen und sehen die Gesetzgebung als „unverhältnismäßig„.
„Missbräuchliche“ Einnahme
Viele Menschen erfreuen sich an der CBD-Wirkung und schreiben positive Erfahrungsberichte in verschiedenen Internetforen und naturheilkundlichen Fachblättern. Beispielsweise hilft es gegen Stress, Schmerzen oder Angst- und Schlafstörungen. CBD-Öle haben weder Nebenwirkungen noch können sie abhängig machen. Auch ist eine berauschende Wirkung unmöglich, da der zulässige THC-Gehalt in der Schweiz 1% nicht überschreiten darf. Der Biochemiker und Cannabis-Experte Jürg Gertsch stellt klar:
Das ist zu gering, um eine Rauschwirkung zu erzeugen.
Was die Hanfbranche als Verbot ansieht, deutet Gertsch als „positives Zeichen“. Der Staat sei nun offen gegenüber Cannabis und möchte CBD-Produkte vermehrt zugänglich machen, jedoch unter höheren Sicherheitsbedingungen.
Vergällungspflicht für CBD-Produkte des Chemikalienrechts
Betroffen von der neuen schweizerischen Gesetzgebung sind CBD-haltige Produkte, die unter dem Chemikalienrecht in Verkehr gebracht wurden. Bis zum 30. September 2022 dürfen auf dem Markt in der Schweiz befindliche Produkte noch verkauft werden. Die Vergällungspflicht betrifft bislang keine Cannabidiol-Produkte, die unter das Heilmittel- oder Lebensmittelrecht fallen. Die Anforderungen an Qualität und Sicherheit sind im Heilmittel- oder Lebensmittelrecht höher als im Chemikalienrecht. Viele CBD-Öle in der Schweiz entsprechen diesen hohen Anforderungen nicht. Grundsätzlich gilt, dass Produkte des Chemikalienrechts in keinem Fall zur oralen Einnahme bestimmt sind.
Hanfbranche fordert zeitgemäße Cannabis-Gesetzgebung
Die ganze Hanfbranche nimmt die Vergällungspflicht in der Schweiz mit Bedauern zu Kenntnis. Die Interessengemeinschaft (IG) der Hanf-Produzenten und -Händler sieht diese Gesetzgebung als völlig übertrieben und als unverhältnismäßige Entscheidung. Nun fordert die IG-Hanf eine zeitgemäße und umfassende Cannabis-Gesetzgebung.
Quellen:
- https://www.tagesanzeiger.ch/der-verkauf-von-cbd-oelen-soll-eingeschraenkt-werden-651506759554
- https://www.nau.ch/news/schweiz/hanf-produzenten-fordern-zeitgemasse-cannabis-gesetzgebung-66151143