Keine neuen Hürden für Cannabis auf Rezept

Keine weiteren Hürden für Cannabis auf Rezept

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern teilte letzte Woche per Beschluss mit, dass Patienten keine neuen Hürden für die Versorgung mit Medizinalcannabis befürchten müssen.

Cannabis auf Rezept weiterhin durch Hausärzte möglich

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im November 2022 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) angeregt, welche den Zugang zu medizinischem THC deutlich erschwert hätte (CannaTrust berichtete). U.a. war vorgeschlagen, dass nur Fachärzte Cannabis auf Rezept verschreiben dürfen. Die neuen Regelungen stellen zumindest keine zusätzlichen Hürden dar:

  • Nur die Erstverordnung von Cannabis sowie ein grundlegender Therapiewechsel bedürfen der Genehmigung durch die Krankenkassen. 
  • Die Erstgenehmigung darf von den Krankenkassen nur in begründeten Ausnahmefällen versagt werden.
  • Cannabis-Verordnungen im Rahmen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) bedürfen grundsätzlich keiner Genehmigung.
  • Es gibt keinen Facharztvorbehalt für die Verordnung von medizinischem Cannabis.

Fehlende Arzneimittelzulassung für Medizinalcannabis

Der G-BA wollte außerdem umsetzen, dass nur zugelassene Arzneimittel auf Cannabinoid-Basis verschrieben werden dürfen. Viele Patienten bevorzugen Cannabis Blüten, welche keine offizielle Arzneimittelzulassung besitzen. Dass diese strengeren Regelungen nun nicht in Kraft treten, nennt der G-BA eine „bürokratiearme Lösung“. Bei der Änderung der Arzneimittelrichtlinie ging es vor allem um die Kostenübernahme der Therapie mit THC durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Es sollte aber nicht außer Acht gelassen werden, dass es immer noch schwierig ist, in Deutschland Cannabis auf Rezept verschrieben und durch die Krankenkasse bezahlt zu bekommen. Von der THC Wirkung profitieren u.a. Patienten mit (chronischen) Schmerzen, Krebs, Spastiken etc. Ein Problem ist u.a., dass Ärzte sich mit der Cannabis-Therapie nicht gut auskennen und sie so gar nicht verschreiben.

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