Cannabis auf Rezept nicht mehr vom Hausarzt

Neue Restriktionen für Cannabis auf Rezept

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) plant eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL), welche es noch schwerer machen würde, eine Therapie mit medizinischem Cannabis zu erhalten.

Striktere Hürden für medizinisches Cannabis

In einem Stellungnahmeverfahren können Fach- und Branchenverbände nun auf den Vorschlag des G-BA reagieren. Dies sind die Hauptpunkte der geforderten Änderungen:

  • Allgemeinmediziner sollen kein Rezept für Cannabis mehr ausstellen können.
  • Ein Paragraph soll zur Arzneimittel-Richtlinie hinzugefügt werden, wonach medizinisches THC nur austherapierten Schwerkranken bezahlt wird.
  • Ärzte sollen außerdem die Cannabis-Therapie in den ersten 3 Monaten kontrollieren bzgl. der Frage, ob eine Weiterbehandlung Sinn macht.
  • Die erste Verordnung von Cannabisarzneimitteln bedarf der Zustimmung der Krankenkasse.
  • Zunächst sollen Hanfextrakte verschrieben werden. Cannabis Blüten sollen die letzte Option bleiben.

Cannabis-Rezept nur vom Facharzt

Hausärzte sollen kein Rezept für Medizinalcannabis mehr ausstellen. Rezepte für die Cannabistherapie sollen vom Facharzt kommen. Bei Epilepsie oder Migräne bspw. soll ein Neurologe die Verordnung vornehmen. Patienten mit ADHS, die eine Cannabistherapie brauchen, sollen ihr Rezept entsprechend vom Psychiater bekommen.

Medizinisches Cannabis nur für Schwerkranke

Erst kürzlich hat das Bundessozialgericht beschlossen, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Therapie mit medizinischem THC nur bei Schwerkranken übernehmen (CannaTrust berichtete). Ein entsprechender Paragraph soll in die Arzneimittel-Richtlinie eingearbeitet werden. Cannabis soll nur verschrieben werden, wenn andere Therapiemöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen.

Außerdem muss der verschreibende Arzt „die Zweckmäßig­keit einer Weiterbehandlung innerhalb der ersten drei Monate engmaschig und anschließend in regelmäßi­gen Abständen zu beurteilen“. Das bedeutet einen großen Aufwand für den Arzt.

Hürden für medizinisches Cannabis
Der Gemeinsame Bundesausschuss fordert nun Branchen- und Fachverbände zur Stellungnahme auf.

Erstverordnung bedarf Zustimmung der Krankenkasse

Der sogenannte „Genehmigungsvorbehalt“ soll auch strenger geregelt werden als vorher. Bisher konnten die gesetzlichen Krankenkassen die Erstattung der Kosten bei der ersten Verordnung für einen Versicherten laut Gesetz nur in begründeten Ausnahme­fäll­en ablehnen. Und das passiert laut Erhebungen in 25-30% der Fälle.

Nun soll von vorneherein die Krankenkasse der Kostenübernahme zustimmen, und zwar auch bei der ersten Verschreibung von Medizinalcannabis. Das soll sicherlich Ärger im Nachhinein ersparen, aber gibt Krankenkassen auch die Möglichkeit die Therapie schon vor Beginn abzulehnen.

Blüten sollen letzte Option bleiben

Desweiteren sollen Cannabis-Blüten mit hohem THC- und CBD-Anteil nur als letzte Option und nur mit besonderer Begründung verschrieben werden. Anderen Cannabinoid-Extrakten sollen zuerst zur Therapie herangezogen werden. Dadurch soll sicherlich verhindert werden, dass auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen gekifft wird. Doch es handelt sich um Medizinalcannabis, welches Patienten benötigen und die von der schnellen THC Wirkung durch das Rauchen von Blüten profitieren.

Fazit

Seit 2017 ist Cannabis mit THC für medizinische Zwecke legal. Die Hürden, die Kosten für diese Therapie bezahlt zu bekommen, sind riesig und würden durch diese Änderung noch weiter anwachsen. Dies ist aus 2 Gründen keine wünschenswerte Entwicklung:

  1. Eine große Studie zeigt den Erfolg von medizinischem Cannabis in Deutschland (CannaTrust berichtete).
  2. Im Zuge der geplanten Cannabis Legalisierung für den Freizeitgebrauch, muss die Versorgung mit medizinischem THC gut zugänglich sein. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Patienten Marihuana zur Selbstmedikation ohne ärztliche Betreuung nutzen.

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