Vor etwas mehr als einer Woche war es mal wieder soweit und die Behörden wurden wieder einmal bei einem CBD-Händler vorstellig, um dort Waren zu beschlagnahmen und ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Diesmal traf es einen CBD Online Shop und Wiederverkäufer von Cannabidiol-Produkten. Am Dienstag den 29.09. wurde der Geschäftsführer von 5 Polizisten, einer Staatsanwältin, einem Vertreter der Lebensmittelbehörde und einem Chemiker überrascht. Auch die Privatadresse des Geschäftsführers wurde durchsucht.
Wie genau die Staatsanwaltschaft auf das vergleichsweise kleine Unternehmen in Trier kam, ist bislang unklar. Auch warum diese bei der Privatadresse des Geschäftsführers vorstellig wurden, ist nicht sicher. Sicher ist jedoch, dass die Ermittler augenscheinlich auf das Prinzip der Einschüchterung gesetzt haben, denn dem Geschäftsführer wurde direkt mit diversen Ermittlungsverfahren gedroht und es wurden mögliche Strafen bereits im Vorfeld aufgezählt.
Der Plan, Waren zu beschlagnahmen, ging hier aber nicht auf, denn der Warenversand läuft über eine externe Firma, sodass in den Büroräumen selbst gar keine Waren zugegen sind. Lediglich 2 Flaschen CBD Öl (mit dem Hinweis „Aroma Öl – nicht zum Verzeher geeignet“) und eine Packung CBD Pflaster konnte die Polizei einkassieren.
Besonders an diesem Fall ist aber, dass es nahezu erstmals offiziell nicht um den möglicherweise zu hohen THC-Gehalt der Produkte ging. Laut Staatsanwältin war der Grund für den Besuch der Polizei der Verstoß gegen das Lebens- und Futtermittelgesetz. Man berief sich hierbei klar auf die Novel Food Verordnung der EU und darauf, dass nach Ansicht der Staatsanwaltschaft CBD Produkte nicht verkehrsfähig seien. Dies verwundert jedoch, da nach Aussagen des Geschäftsführers für die betroffenen Produkte Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen vorliegen.
Es scheint also auch viel Unwissenheit im Spiel. Ob die strafrechtlich relevanten Vorwürfe der Staatsanwaltschaft letztendlich haltbar sind, wird sich zeigen.