BGH-Urteil: Ist der Verkauf von CBD Blüten an Konsumenten legal?

hanfbar Fall BGH

Nach monatelangem Kampf haben die Betreiber der „Hanfbar“ nun einen ersten Erfolg feiern können. Nachdem diese vor einigen Monaten vom Landgericht Braunschweig zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen verurteilt worden waren, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig dieses Urteil nun wieder aufgehoben. Zwar ist das Verfahren damit noch nicht abgeschlossen, für die CBD-Branche ist dies aber schon jetzt ein großer Lichtblick. Diesen gilt es jedoch auch einzuordnen.

[cib title=“BGH-Urteil zusammengefasst“ tweight=“900″]Hanfbar-Betreiber durch Landgericht Braunschweig zur Freiheitsstrafen veruteilt
Grund: Illegaler Verkauf von CBD/Hanf-Tees
BGH erklärt das Urteil als rechtswidrig, da der Umstand des Vorsatzes durch die Händler nicht geklärt wurde
Landgericht Braunschweig muss nun erneut urteilen
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Vermehrt Razzien wegen CBD Blüten

In den letzten Monaten gab es immer wieder Berichte über Polizei-Razzien bei zahlreichen Betreibern von CBD-Shops. Oft war der Grund vor allem der Verkauf von sogenannten „CBD-Blüten“, also Nutzhanfblüten mit einem THC-Gehalt von unter 0,2%. Viele Behörden waren nämlich der Ansicht, dass die Gesetzgebung den legalen Verkauf solcher unverarbeiteter Pflanzenteile an Endverbraucher ausschließe. Der Grund: Der Missbrauch der Blüten zu Rauschzwecken könne nicht ausgeschlossen werden.

So wurden auch die Betreiber der Hanfbar bereits vor knapp 3 Jahren als erstes Unternehmen in Deutschland, welches für den Verkauf von „CBD Tees“ rechtliche Konsequenzen fürchten musste, ungewollt bekannt. Nach dem harten Urteil des Landgerichts Braunschweig gingen diese jedoch in Revision. Gestern nun wurde der Fall vom BGH neu entschieden. Das Ergebnis hat der in der Branche bekannte Rechtsanwalt Kai Niermann zusammengefasst:

„Solange der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist und Händler keinen Vorsatz im Hinblick auf einen möglichen Missbrauch haben, ist Abgabe und Besitz von jeglichen unverarbeiteten Nutzhanf-Produkten an Endkonsumenten nicht vom Betäubungsmittelgesetz erfasst.“

Faktisch hat das BGH also das Urteil des Landgerichts aufgehoben und den Fall wieder zurückverwiesen. In einigen Monaten nun wird das LG Braunschweig also erneut über das Ganze urteilen müssen. Sollte nämlich kein Vorsatz zum Missbrauch seitens der Hanfbar-Betreiber vorliegen, fielen die beanstandeten Produkte nicht unter das Betäubungsmittelgesetz.

Darf man jetzt CBD Blüten an Konsumenten verkaufen?

Die Frage, ob CBD Blüten, Tees und co. legal an Privatkonsumenten verkauft werden können, ist damit aber noch nicht geklärt. Wie das Landgericht Braunschweig letztendlich entscheiden wird, ist derzeit noch offen. Die Entscheidung des BGH ist jedoch schon jetzt als ein echter Meilenstein für die CBD-Branche zu sehen. Stand jetzt schaut es so aus, als wäre der Verkauf von CBD Blüten an private Endkonsumenten nicht per se illegal. Inwiefern jeweilige Verkäufer solcher Produkte vorsätzlich handeln, muss aber noch entschieden werden und ist sicherlich ein Stück weit auch Auslegungssache.

Hinzu kommt, dass natürlich weiterhin die gesetzlichen THC-Grenzwerte (0,2% THC bzw. 0,05% THC bei Lebensmitteln) nicht überschritten werden dürfen. Letztendlich wird es also auch weiterhin eine Frage der Anmeldung und Deklarierung bleiben. Ob es jedoch generell möglich ist, CBD Blüten oder auch Tees legal zu verkaufen, wird sich nun in den nächsten Monaten zeigen.

Quelle

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021066.html?nn=10690868

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