Hanftee jetzt legal? Antrag beim BVL

BVL-Antrag von Hempro International

Erst vor wenigen Wochen fiel das BGH Urteil im „Hanfbar-Prozess“. Um nun den Import von Hanfblättern rechtlich absichern zu lassen, stellt Hempro International einen Antrag beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Auch das Unternehmen Hanf Farm hatte zuvor den Import von CBD-Blüten als pflanzliches Raucherzeugnis beim BVL beantragt.

Antragsgrundlage: Urteil des EuGH

Das Verfahren wird von Anwalt Kai Friedrich Niermann unterstützt, der auf das Thema Cannabis spezialisiert ist und bereits in ähnlichen Fällen fungiert hat. Als Grundlage nutzt das Unternehmen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. November 2020, indem es heißt:

Hanfextrakte, und das darin enthaltene CBD, sind demnach keine Betäubungsmittel. Entsprechend gelte auch für Hanfblätter innerhalb der EU der freie Warenverkehr im Binnenmarkt.

Weiter argumentierten der Antragsteller gegenüber dem BVL:

Hanfblätter zur Verwendung als Kräutertee, die in Österreich oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt oder rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden oder die aus einem Drittland stammen und sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befinden, sind in der Bundesrepublik Deutschland verkehrsfähig.

Das Unternehmen versicherte, dass die Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen ihrer Hanfprodukte vorliegen. Die Hanfblätter würden mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % nicht unter das österreichische Suchtmittelgesetz fallen.

Hanftee: Raus aus der Grauzone?

Diese Frage wird sich nun in Zukunft beantworten lassen, wenn das Verfahren vollständig beendet ist. Jedoch äußerte sich der Geschäftsführer hoffnungsvoll:

Wir dürfen in Deutschland Hanfblätter aktuell nur verkaufen, wenn sichergestellt ist, dass der Abnehmer aus den Blättern ein unbedenkliches Produkt herstellt bzw. bei der Abgabe an Endverbraucher eine vorsätzliche Missbrauchsgefahr ausgeschlossen ist. Für einen aktiven Rauschzustand müssen Sie rund 15 mg THC aufnehmen – so viel Tee aus Nutzhanfblättern kann kein Mensch trinken, geschweige denn rauchen. Das ist völlig lebensfremd.

Ebenso zuversichtlich ist auch der Rechtsanwalt , der von einem erfolgreichen Antrag ausgeht:

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit muss nachweisen, dass unsere deutschen Ernährungsgewohnheiten einer Einfuhr entgegenstehen. Nur dann könnte der Gesundheitsschutz die Allgemeinverfügung verhindern.

Quelle:https://krautinvest.de/hanftee-raus-aus-der-grauzone-hempro-international-beantragt-import-beim-bvl

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