CBD als Arzneimittel: In Italien bewahrheiten sich Befürchtungen

Italien Einstufung CBD als Arzneimittel

Update vom 30.10.2020

Das italienische Gesundheitsministerium hat das erlassenene Dekret aufgehoben, welches natürliches CBD zum 30. Oktober 2020 in die Arzneimittelliste des Landes aufgenommen hätte. Gesundheitsminister Roberto Speranza hat gestern einen zweiten Beschluss erlassen, der das Original annulliert, das sowohl von italienischen als auch europäischen Hanfverbänden vehement abgelehnt worden war.

Das Ministerium teilte mit, dass nun eine Arbeitsgruppe einberufen werde, die sich „systematisch und umfassend“ mit dem Status von CBD befassen soll. Auch fordern sie, dass das Istituto superiore di sanità (ISS) und der Obersten Gesundheitsrat der Regierung Stellung zur Neubewertung der Betäubungstabellen nimmt und beurteilt, „ob die Wirkungen des Wirkstoffs Cannabidiol unabhängig vom prozentualen Anteil des Konsums desselben unverändert bleiben”.

Quelle: https://www-lastampa-it.cdn.ampproject.org/c/s/www.lastampa.it/cronaca/2020/10/29/news/cannabis-light-il-ministro-speranza-cancella-il-decreto-che-classifica-il-cbd-come-stupefacente-1.39476589/amp/

Originalbeitrag vom 23.10.2020

Was von Branchenkennern, Unternehmern und Anwendern schon länger befürchtet wird, ist in Italien nun Realität: Der Staat stuft natürliches CBD als Arzneimittel ein. Entsprechende Produkte dürfen nur noch mit Genehmigung der italienischen Arzneimittelagentur (AIFA) hergestellt werden. Besonders kurios ist dabei, dass diese Einschränkung nicht für synthetisch hergestellte CBD Präparate gilt. Ausgenommen sind zudem Produkte, die nicht zur oralen Anwendung bestimmt sind, wie Augentropfen, Cremes, oder Zäpfchen.

In der italienischen, aber auch europäischen Hanfbranche nimmt man den Beschluss des zuständigen Ministeriums mit Sorge auf. Das Modell könnte auch in den Nachbarländern Schule machen. Kopfschütteln löst vor allem der Zeitpunkt dieser Entscheidung aus, wurde doch erst kürzlich durch das Landwirtschaftsministerium in Rom beschlossen, dass landwirtschaftliche Extrakte nicht als Betäubungsmittel gelten.

Man stelle sich die Situation eines italienischen Hanfbauern vor: Erst vor einigen Wochen flatterte eine Nachricht des Landwirtschafsministeriums ins Haus. Die Nachricht darin liest sich erfreulich: Die angebauten Hanfextrakte sind laut Beschluss das, was sie auch tatsächlich sind: landwirtschaftliche Erzeugnisse und keine Betäubungsmittel. Kurze Zeit später die Warnung, wonach natürliches Cannabidiol offiziell in die Landesliste der Arzneimittel aufgenommen wurde. Verboten sind Anbau, Produktion und Verkauf zwar weiterhin nicht, aber eben an wesentlich strengere Regeln gebunden. So müssen verkaufte CBD Präparate beispielsweise mit dem Hinweis auf eine konkrete Indikation versehen sein. 

Synthetisches CBD: Legal, aber schlechter?

Die Entscheidung, dass kosmetisches CBD von den Regularien verschont bleibt, mag noch einleuchten. Schließlich ist es ein Unterschied, ob man etwas als Hautpflegeprodukt (o. Ä.) nutzt oder dies in Form von Öl bzw. Kapseln einnimmt. Genau das Letztere geschieht aber eben auch mit synthetischem CBD und genau das bleibt von den neuen Beschlüssen vollends verschont. Kopfschütteln und Achselzucken bei Branchenkennern. Auch die italienische Fachpresse hadert mit den Beschlüssen aus Rom. In einem Presseartikel heißt es daher:

„Wenn nur Öl mit synthetischem CBD auf dem Markt bleiben würde, wäre dies wenig zielführend, da es mehrere wissenschaftliche Studien gibt, die betonen, wie effektiv gerade natürliches CBD (…) ist.“

Hier warnt man sogar vor einem möglichen Übereifer der Gesundheitspolitiker. Würde man nämlich natürliches CBD grundsätzlich verbannen, müsste auch die Produktion von Bier verboten werden. Immerhin enthält Hopfen einen – wenn auch sehr geringen – Prozentsatz an CBD. 

Viele Produkte müssen vom Markt genommen werden 

Bereits im September verschickte Gesundheitsminister Roberto Speranza ein Rundschreiben an alle Beteiligten. Zwar kündigte der Politiker schon seinerzeit einen baldigen Beschluss an, dass dieser so weit geht, überraschte dann aber doch viele. Vor allem die oben beschriebenen Widersprüche lassen viele Menschen, vor allem zufriedene Nutzer von CBD Öl, mit vielen Fragen zurück. Vorsichtshalber wurde in dem Schreiben damals schon verfügt, dass keine weiteren Produktlieferungen mehr an Apotheken erfolgen sollten.

Die neue Situation in Italien kommt nicht überraschend. Bereits im Januar 2019 hatte die Europäische Kommission festgelegt, dass CBD-haltige Produkte in die Liste der neuartigen Lebensmittel aufgenommen werden sollten. Den Unternehmen, die im September 2019 genau dies beantragten wollten, wurde von einer weiteren Verfolgung des Vorhabens abgeraten. Denn, so die Brüsseler Behörde, man beabsichtige, CBD mittelfristig als Arzneimittel einzustufen. Genau wie in Italien nun geschehen. Wo nun viele Produkte vom Markt genommen werden müssen.

Quellen

  • https://www.cannabisterapeutica.info/2020/10/21/il-cbd-e-uno-stupefacente-facciamo-chiarezza/

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