Frau erstreitet sich erfolgreiche Erstattung von Dronabinol

Klägerin erstreitet Erstattung Dronabinol

Niederlage für eine Krankenkasse und den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Eine Frau klagte erfolgreich gegen die Ablehnung ihrer Krankenkasse, den Wirkstoff Dronabinol (THC) zu erstatten. Ihre Ärztin sah es als erwiesen an, dass Dronabinol die letzte Möglichkeit sei, der Patientin bei ihren multiplen gesundheitlichen Problemen zu helfen. Die Richter übten in ihrer Urteilsbegründung scharfe Kritik am Vorgehen des Krankenversicherers und den zuarbeitenden Gutachtern. Bereits eine einzige der zahlreichen Diagnosen der Frau hätte eine Verordnung von Dronabinol gerechtfertigt, so die Juristen. Damit bestätigt sich leider einmal mehr die Befürchtung, dass auch über drei Jahre nach der Freigabe von Tetrahydrocannabinol für therapeutische Zwecke weiterhin große Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung bestehen. Für die Klägerin bedeutet der Richterspruch neue Hoffnung. Genau wie für viele andere Patienten, die von dem Wirkstoff profitieren. 

Die 1974 geborene Frau aus Brandenburg hat es wahrlich schlimm getroffen. Unruhige Beine (Restless-Legs-Syndrom) hindern sie ebenso an einem erholsamen Schlaf wie ein Tinnitus. Zudem leidet die Dame unter ständig wiederkehrenden Depressionen, dem Borderline-Syndrom, chronischen Schmerzen und Migräne. Die letzte Hoffnung laut ihrer Ärztin: das Medikament Dronabinol. Es handelt sich dabei um das seit 2017 für medizinische Zwecke zugelassene Hanfprodukt Tetrahydrocannabinol. 

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg kassiert erstes Urteil 

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Versorgung mit Dronabinol liegen in geradezu idealtypischer Weise vor“, so die Auffassung der Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.

Diese erließen eine einstweilige Anordnung, wonach die Krankenkasse der Patienten verpflichtet ist, Dronabinol in Tropfenform und einer Dosierung von 25mg/ml zu erstatten. Ihre Kollegen am Sozialgericht Neuruppin sahen dies noch anders und wiesen die Klage der Frau ab. Die umfassende Krankheitsgeschichte, so die Richter, wäre indes gar nicht notwendig für die Entscheidung gewesen.

„Schon das stark ausgeprägte Restless-Legs-Syndrom erfüllt das Merkmal einer ‚schwerwiegenden Erkrankung‘, was auch Antragsgegnerin und MDK annehmen und was daher keiner weiteren Vertiefung bedarf“,

heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung, in der die Juristen übrigens nicht mit Kritik an Versicherer und MDK sparten. 

Gutachten des MDK kaum schlüssig 

Die Potsdamer Richter folgten damit vollumfänglich den Empfehlungen der verordnenden Ärztin, die Dronabinol als einzige Möglichkeit sah, der ansonsten austherapierten Patienten zu helfen. Das Gericht sah die Argumentation der Krankenkasse, die in den vergangenen zwei Jahren nicht weniger als vier Gutachten veranlasste, als überaus zweifelhaft und wenig nachvollziehbar an. Das gilt auch für die Ausführungen des MDK, die laut der Kammer „weit hinter dem Niveau der (…) erörterten begründeten Einschätzung des behandelnden Vertragsarztes zurückbleiben“. Deutliche Worte also, verbunden mit neuer Hoffnung für die Patienten und viele weitere Menschen, die von dem Hanf-Medikament profitieren könnten. 

Quelle:

  • Lau T. Dronabinol: Kasse blamiert sich vor Gericht. Apotheke-Adhoc

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