Polizei nimmt CBD-Kurier fest – Staatsanwaltschaft schlägt Deal vor

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Im September 2020 war ein Mitarbeiter des Hanf-Shops „CannaLeven“ in Neu-Isenburg auf dem Weg zur Post, um dort Bestellungen zu versenden. Er und sein Fahrrad erreichten die Post-Filiale aber nicht, denn auf dem Weg dorthin gelangte er in eine „allgemeine Personenkontrolle“ durch die Polizei. Rein zufällig wurden die Polizisten dabei auf die „verdächtigen Pakete“ aufmerksam, die der Radfahrer mit sich führte. Nach einigen Telefonaten seitens der Polizisten klickten dann die Handschellen und der CannaLeven-Mitarbeiter wurde verhaftet. Die Begründung: Der Verdacht auf Handel mit Betäubungsmitteln.

Es folgten 3 Stunden auf der Wache inklusive der Entnahme von Fingerabdrücken, einer Leibesvisitation usw. Die mitgeführten Produkte – insgesamt 4 Flaschen CBD Öl, 2 Packungen CBD Patches und 3 Packungen CBD Kapseln – wurden zur weiteren Untersuchung sichergestellt. Laut Polizei handelte es sich dabei nämlich um „Konsumgüter, bei denen ein Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen ist“.

Es wurde daher umgehend ein Ermittlungsverfahren gegen den Fahrradfahrer eingeleitet. Als dann jedoch bei einem Öl lediglich geringfügige Spuren an THC und in allen anderen Produkten KEIN THC nachgewiesen werden konnte, stellte die Staatsanwaltschaft nach einigen Monaten das Ermittlungsverfahren ein. Dennoch sah sich der zuständige Staatsanwalt gezwungen, nun ein Ermittlungsverfahren gegen den Inhaber des CBD Shops einzuleiten.

Auch dieses Verfahren ergab letztlich jedoch nicht viel und so entschloss sich die Staatsanwaltschaft, dem Beschuldigten einen Deal vorzuschlagen. Gegen Zahlung einer Geldstrafe und bei Verzicht auf die Rückgabe der beschlagnahmten Produkte wäre man bereit, das Verfahren einzustellen. Hans-Jürgen Klenota (der beschuldigte Inhaber) lehnte diesen Deal jedoch dankend ab.

Hanf ist Menschenrecht
Die Betreiber des „CannaLeven“ Hanf Shops in Neu-Isenburg

Einem solchen Deal zuzustimmen käme für mich einem Schuldeingeständnis gleich. Ich habe mir aber nichts zu Schulden kommen lassen und vor allem nicht gegen das BtmG verstoßen.

H.J. Klenota – Inhaber des CannaLeven-Shops

Mit der gleichen Begründung lehnte er auch den 2. Versuch zu einem Deal seitens der Staatsanwaltschaft ab. Dieses Mal wurde sogar auf die Geldstrafe verzichtet. Man würde das Verfahren nun auch einstellen, wenn der Beschuldigte lediglich auf die Rückgabe seiner Produkte verzichte. Hr. Klenota bleibt aber hartnäckig und pocht auf sein Recht. Er wird nach eigenen Aussagen keinen Deal mit der Staatsanwaltschaft eingehen.

Entweder sie Rudern zurück und stellen die Ermittlung ein oder wir klären das vor Gericht. Wir wissen, dass es dadurch für uns in Zukunft nicht einfacher werden wird, aber das ist es uns Wert.

Angesichts der Geschehnisse und der Handhabung seitens der Polizei und Justiz ist das auch wichtig und verständlich. Die beiden Inhaber des Hanf Shops haben daher folgende Message an die Behörden:

Liebe Staatsmacht, lasst die Hanfläden, deren Inhaber und Mitarbeiter in Ruhe, wir sind keine Drogendealer. Wir sind Unternehmer und Arbeitgeber, wir schaffen Arbeitsplätze, wir zahlen Löhne, Sozialabgaben und Steuern und ihr wollt das alles mit dem Hammer und aus reiner Willkür zerstören. Macht euch lieber Gedanken über eine sinnvolle Regulierung/Abgabe von Nutzhanf. Die Hanfpflanze hat in der Gesellschaft wieder einen Platz gefunden, Menschen möchten Produkte aus Hanf, weil es ihnen guttut. Das werdet ihr nicht aufhalten. Wir werden uns dafür weiterhin einsetzen. FREE HEMP

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