Ein Düsseldorfer Kioskbesitzer hatte CBD Tee verkauft. Er hatte ihn im Internet bestellt und war davon ausgegangen, dass es sich um ein legales Produkt handelt.
Urteil: Fünf Monate auf Bewährung
Was genau war passiert? Bei dem Kioskbesitzer waren bei einer Kontrolle 35 Dosen CBD Tee beschlagnahmt worden, eine Gesamtmenge von 35 g Cannabis. Seines Wissens war der Verkauf von Cannabisprodukten legal, solange sie nicht zu Rauschzwecken missbraucht werden können. Ein THC-Gehalt von 0,2 Prozent sei zulässig. Die beschlagnahmte Ware wurde im Labor getestet und wies einen Gehalt von 0,44 Prozent auf. Der Gesamtgehalt der beschlagnahmten Menge betrug 0,15 g THC.
Entscheidung des Gerichts
Das Gericht entschied eher zu Gunsten des Beklagten, da es von Fahrlässigkeit des Kioskbetreibers ausging und von einem Verbotsirrtum. Allerdings gab es einen Punkt, der gegen den Kioskbetreiber sprach: Die Ware war für Kinder zugänglich. Nach Aussage des Amtsgerichts ist die Strafe bereits rechtskräftig. Der Angeklagte hatte auf Rechtsmittel verzichtet.
Deutsche Behörden gehen streng gegen illegale Cannabisprodukte vor
Nicht nur die Behörden von Nordrhein-Westfalen gehen gegen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz streng vor, auch das Amtsgericht Freiburg verhängte letztes Jahr über einen Betreiber dreier Hanfshops eine Verwarnung mit einem Strafvorbehalt über 2000 EUR, da er CBD Blüten mit einem THC-Gehalt unter 0,2 Prozent verkauft hatte. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätten diese Blüten theoretisch beim Konsum in großen Mengen zum Rausch führen können.
Ein Gutachten eines Sachverständigen konnte jedoch diesen Tatvorwurf ausräumen. Es führte aus, dass dafür 10 bis 20 Zigaretten in sehr kurzer Zeit geraucht werden müssten, was nur sehr geübten Raucher gelänge und die Lunge sehr beanspruchen würde. Da CBD-Blüten und CBD-Harze jedoch ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel aus der Gattung der Cannabispflanzen darstellen, war es nach Ansicht der Richterin dabei unerheblich, dass der THC-Gehalt unter dem Grenzwert und somit sehr niedrig lag. Cannabis wurde in die drei Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen und gilt daher per se als Betäubungsmittel, auch wenn das Produkt gar nicht berauscht.
Illegale Hanfprodukte
Der THC-Gehalt von Hanfprodukten, die zu Rauschzwecken konsumiert werden, liegt um ein Vielfaches höher, meistens bei 10 bis 15 Prozent, es gibt sogar Züchtungen in den USA und Kanada, die sogar über 30 Prozent THC enthalten.