Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin plädiert für leichtere Verordnung von Cannabinoiden

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Zu den bekanntesten Effekten von Cannabinoiden gehört die Schmerzlinderung. Viele Patienten setzen CBD, aber auch THC erfolgreich gegen diverse Erkrankungen ein, die mit chronischen Schmerzen verbunden sind. Längst hat auch die Schulmedizin erkannt, dass Extrakte der Hanfpflanze mehr sind als Homöopathie.

Obgleich die Wirkungen längst durch zahlreiche Studien belegt sind, ist die Verordnungspraxis weiterhin schwierig. Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V. (DGS) will sich nun dafür einsetzen, dass Patienten das natürliche Schmerzmittel problemloser genehmigt bekommen. Das dürfte viele Betroffenen hoffnungsvoll stimmen. Und noch mehr Rationalität in die Debatte bringen. 

Krankenkassen spielen oft nicht mit 

Am 19. Januar 2017 wurde das Gesetz „Cannabis als Medizin“ durch den Bundestag beschlossen. Seither ist die Verordnung von Cannabinoiden für Patienten mit chronischen Krankheiten möglich. Jedenfalls auf dem Papier, denn die Kostenträger wollen nicht so recht mitziehen. 

So wird laut Dr. Johannes Horlemann, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V., rund ein Drittel aller Anträge auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen abgelehnt. 

„Hinweise auf eine missbräuchliche Auslegung oder Anwendung des Gesetzes liegen bisher nicht vor“, so der Arzt. 

Für die Patienten ist das nicht nur ärgerlich, sondern mit ernsthaften Folgen für die Lebensqualität behaftet, denn oft muss lange auf eine adäquate Behandlung gewartet werden. 

Gespräche zwischen Kostenträgern und Fachgesellschaft 

Nicht nur Patienten mit chronischen Schmerzen bereitet diese Praxis Sorgen, auch die verordnenden Mediziner stehen vor einem Dilemma. Die Studienlage gibt eine Anwendung von Cannabinoiden als Schmerzmittel (Analgetika) längst her. Nicht selten werden die natürlichen Wirkstoffe zudem besser vertragen als synthetische Präparate. 

Um eine Verbesserung der Situation zu erreichen, hat die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin Gespräche mit den gesetzlichen Krankenkassen Kontakt aufgenommen. Aktuell laufen Verhandlungen über eine Aufhebung des Genehmigungsvorbehaltes einer Erstverordnung von cannabishaltigen Medikamenten. Gelingt dies, besteht die berechtigte Hoffnung, dass die Ablehnungsquote abnimmt. 

Dann nämlich läge die Therapieentscheidung ausschließlich beim Arzt, der sich eng mit seinem Patienten abstimmt und gemeinsam die bestmögliche Lösung gefunden wird. Also so, wie es eigentlich auch sein sollte.

Quellenangabe:

Pressemitteilung Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin

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