Während in anderen deutschen Städten nach „CBD-Clubs“ gefordert wird, um Patienten mit Cannabidiol versorgen zu können, hat heute die Stadt Köln das Verbot für den Verkauf von CBD-Öl in ihrem Amtsblatt bekannt gemacht.
Laut der WDR-Lokalzeit aus Köln gilt diese Regelung offiziell, sobald das Blatt veröffentlicht wird.
Begründung der Stadt Köln
Die „Allgemeinverfügung der Stadt Köln vom 18.05.2020 zur Untersagung des Inverkehrbringens von Cannabidiol (CBD)¬haltigen Lebensmitteln“ besagt, dass :
1. Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die Cannabidiol (als „CBD-Isolate“ oder „mit CBD angereicherte Hanfextrakte“) enthalten, wird untersagt.
2. Die Untersagung umfasst sowohl den stationären Handel als auch den Versandhandel und Verkauf im Internet.
Somit soll der Verkauf von CBD Produkten wie Öle, Kosmetika und Liquids in der Rheinstadt Köln bald nicht mehr erlaubt sein.
Zur Begründung heißt es:
„Lebensmittel bzw. Lebensmittelzutaten die Cannabidiol (aus „CBD-Isolaten“ oder aus „CBD angereicherten Hanfextrakten“) enthalten, sind danach als neuartige Lebensmittel anzusehen und somit aufgrund fehlender Zulassung nicht verkehrsfähig nach Art. 6 Abs. 2 VO (EU)2015/2283.“
Die Stadt Köln beruft sich bei ihrem Verbot somit auf die Novel Food Verordnung der EU.
Richtigstellung CannaTrust
Wir von CannaTrust sammeln seit Jahren Erfahrungsberichte von Verbrauchern, leisten Aufklärungsarbeit zum Thema CBD, sind im Austausch mit Apothekern, Ärzten und Nutzern – doch nirgendwo gab es bisher eine Aussage, die belegt, dass CBD eine Gefahr für die Gesundheit darstelle.
Im Gegenteil es gibt viele Studien, die die entzündungshemmende und schmerzlindernde Wirkung von CBD klar bestätigen.
„CBD wirke wie ein Joint“ auch diese Aussage, wurden laut WDR Lokalzeit geäußert.
CBD (Cannabidiol) ist das nicht-psychoaktive Cannabinoid der Cannabispflanze. Somit kann man von CBD nicht „high“ werden. Zudem halten sich alle Hersteller in Deutschland an die Gesetze, Richtlinien und Vorgaben, die besagen, dass bei CBD Produkten der Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) – dem psychoaktiven Bestandteil der Cannabispflanze – 0,2 Prozent nicht überstiegen werden dürfen.
„CBD darf weder für Erwachsene noch für Kinder verkauft werden.“
Ebenfalls diese Aussage ist nur halb wahr. Der Verkauf von CBD Produkten an Kinder war noch nie erlaubt. Dennoch kann CBD beispielsweise in der Palliativmedizin bei schwerkranken Kindern unterstützend wirken. Ohne ärztliche Absprache oder Überwachung sollte man Kindern und Jugendlichen CBD jedoch keineswegs verabreichen.
An Erwachsene jedoch dürfen CBD Produkte sehr wohl verkauft werden und das hat auch gute Gründe, denn CBD wirkt nachweislich:
- Antientzündlich/entzündungshemmend
- Appetitzügelnd
- Schmerzlindernd
- Beruhigend
- Angstlösend
- Antipsychotisch
- Zellschützend
- Krampflösend
- Antipyretisch (fiebersenkend)
- Antiemetisch (gegen Übelkeit und Erbrechen)
- Schlaffördernd
- Abwehrstärkend
CBD und die aktuelle Rechtslage
Wie es um die Regulierung von CBD steht, ist noch nicht eindeutig geklärt. Die Novel Food Verordnung der Europäischen Union besagt, dass für neuartige Lebensmittel, für die keine Geschichte eines wesentlichen Verzehrs in der Europäischen Union vor 1997 nachgewiesen werden kann, eine spezielle Markt-Authorisation erforderlich ist. Laut des Novel Food Katalogs sollen alle Produkte, die Extrakte von Cannabinoiden enthalten, als Novel Food gelten.
Auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat sich in Deutschland bezüglich der Verkehrsfähigkeit von CBD Öl geäußert.
Wir von CannaTrust bemühen uns aktuell um eine neue Einordnung von CBD-haltigen Produkten und sind daher seit Anfang dieses Jahres im Austausch mit dem BVL.
Die WHO entschied, dass internationale Verbote gegen reines Cannabidiol nicht gerechtfertigt sind, da sie keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen.
Aus diesen Gründen sehen wir die Entscheidung der Stadt Köln sehr kritisch und halten euch über die weiteren Entwicklungen darüber hier bei CannaTrust auf dem Laufenden.